Eisschnelllauf:Pechstein darf wieder trainieren

Der Sport-Gerichtshof setzt überraschend einen Teil des Wada-Codes außer Kraft und erlaubt Pechstein, wieder zu trainieren. Für Wettkämpfe bleibt sie aber gesperrt.

Claudia Pechstein darf weiter auf eine Teilnahme an den Olympischen Spielen 2010 hoffen. Der Internationale Sport-Gerichtshof Cas bestätigte zwar die derzeit gültige Wettkampfsperre gegen die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin, Pechstein darf aber ab sofort wieder an offiziellen Trainingseinheiten der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) teilnehmen. Das gab der Cas am Freitag bekannt.

Eisschnelllauf: Claudia Pechstein darf ab sofort wieder trainieren.

Claudia Pechstein darf ab sofort wieder trainieren.

(Foto: Foto: dpa)

Der Cas setzte für Pechstein überraschend einen Teil des Codes der Welt-Antidoping-Agentur Wada außer Kraft (Artikel 10.10.1), demzufolge gesperrten Athleten auch die Teilnahme an Trainingsmaßnahmen verboten ist. Der grundsätzliche Spruch des Cas zur Zweijahressperre von Pechstein im Herbst soll von dieser Entscheidung unberührt bleiben.

"Mit Blickrichtung Olympische Spiele wird jetzt natürlich einiges leichter", sagte Pechstein in einer ersten Stellungnahme. Als Einzelgängerin wäre es "fast unmöglich" gewesen, sich für die Olympische Saison, die Ende Oktober mit den nationalen Meisterschaften beginnt, in Topform zu bringen. Den teilweise stattgegebenen Eilantrag sieht die 37-Jährige als "wichtigen Zwischenschritt auf dem Weg zu meinem Freispruch". Als nächstes möchte sie mit dem von ihr angebotenen Langzeittest ihre Unschuld beweisen: "Zwar bin nicht ich, sondern der Verband in der Beweispflicht. Doch es geht nicht nur um meinen Freispruch, sondern auch darum, meinen guten Ruf wieder herzustellen", sagte Pechstein.

"Bei aller Kraft, die Claudia hat: Sie kann nicht nur alleine trainieren und dann davon ausgehen, dass sie in Vancouver startet. Das ist so gut wie unmöglich", hatte DESG-Präsident Gerd Heinze vor der Cas-Entscheidung über den Eilantrag gesagt. Pechsteins Anwalt Simon Bergmann hatte ein dauerhaftes Trainingsverbot für seine Mandantin als "irreparablen Schaden" bezeichnet.

Der Eislauf-Weltverband ISU hatte Pechstein wegen auffälliger Blutwerte nur anhand von Indizien und ohne positiven Befund für zwei Jahre gesperrt. Die fünfmalige Olympiasiegerin bestreitet den Vorwurf des Blutdopings vehement.

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