Eisschnelllauf:Nada mit Berufung gescheitert: Lehmann-Dolle gewinnt vor Cas

Lesezeit: 1 Min.

Wurde vom Vorwurf des Eigenblut-Dopings freigesprochen: Robert Lehmann-Dolle. (Foto: Hannibal Hanschke/epa/dpa)

Der ehemalige Eisschnellläufer Robert Lehmann-Dolle ist vor dem internationalen Sportgerichtshof Cas erneut von allen Dopingvorwürfen freigesprochen worden.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Lausanne (dpa) - Der ehemalige Eisschnellläufer Robert Lehmann-Dolle ist vor dem internationalen Sportgerichtshof Cas erneut von allen Dopingvorwürfen freigesprochen worden.

Wie sein Sportrechts-Anwalt Rainer Cherkeh mitteilte, wurde die Berufung der Nationalen Anti-Doping-Agentur Nada gegen den Entscheid des Deutschen Sportschiedsgerichts Dis vom 13. August 2020 mit dem Cas-Schiedsspruch abgewiesen.

„Ich bin natürlich froh über diese Entscheidung, auf die ich seit der Verhandlung im Juni gewartet habe“, sagte Lehmann-Dolle der Deutschen Presse-Agentur nach dem für ihn kostenintensiven Verfahren. Nicht einmal zehn Prozent seiner Kosten habe er trotz des Freispruchs decken können. Die Nada war wegen des Doping-Freispruchs für den ehemaligen Olympia-Teilnehmer aus Erfurt vor den Cas gezogen und musste nun eine Niederlage einstecken.

Die Nada wollte die Entscheidung des Dis überprüfen lassen, mit der Lehmann-Dolle vom Vorwurf des Eigenblut-Dopings freigesprochen worden war, weil die Nada aus Sicht des Sportschiedsgerichts nicht ausreichend Beweise vorlegen konnte.

Im Sommer 2021 hatte der 37 Jahre alte Ex-Eisschnellläufer auch seinen Arbeitsgerichtsprozess gegen den Olympiastützpunkt Berlin gewonnen, nachdem er von diesem von seiner Tätigkeit als Nachwuchs-Trainer entbunden worden war. „Der OSP ist dagegen in Berufung gegangen, aber ich bin felsenfest überzeugt, dass ich meine Tätigkeit dort wieder aufnehmen kann“, sagte Lehmann-Dolle.

Der dreimalige Olympia-Teilnehmer war vom Erfurter Arzt Mark S. im Zuge der „Operation Aderlass“ belastet worden. Der Mediziner ist inzwischen am 15. Januar vom Landgericht München II wegen Sportbetrugs und gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden, verbunden mit einem Berufsverbot von drei Jahren und einer Geldstrafe von 158.000 Euro.

© dpa-infocom, dpa:211122-99-101791/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: