Eiskunstlauf:Weltverband hebt Mindestalter an

Eiskunstlauf: Viel diskutierter Auftritt bei Olympia: Die damals 15-jährige Kamila Walijewa zog enorm viel Aufmerksamkeit auf sich.

Viel diskutierter Auftritt bei Olympia: Die damals 15-jährige Kamila Walijewa zog enorm viel Aufmerksamkeit auf sich.

(Foto: Peter Kneffel/dpa)

Für Eiskunstläuferinnen und Eiskunstläufer gilt künftig ein Mindestalter von 17 Jahren. Der Entscheidung war die Debatte um Kamila Walijewa bei Olympia in Peking vorausgegangen.

Das Mindestalter im Eiskunstlauf wird bis zu den Olympischen Winterspielen 2026 in Mailand und Cortina d'Ampezzo auf 17 Jahre angehoben. Der Kongress des Eislauf-Weltverbandes ISU verabschiedete die neue Altersgrenze am Dienstag im thailändischen Phuket mit 110:16 Stimmen bei drei Enthaltungen. Das Limit wird schrittweise eingeführt. In der Saison 2023/24 dürfen 16-Jährige antreten und im Winter darauf nur 17 Jahre alten Läuferinnen und Läufer. Bislang galt für die Wettbewerbe der Meisterklasse die Regel, am 1. Juli des laufenden Jahres 15 Jahre alt sein zu müssen.

Der Dachverband zog damit die Konsequenz aus der Kontroverse um die die russische Eiskunstläuferin Kamila Walijewa bei den Peking-Spielen. Die damals 15-Jährige war durch eine positive Dopingprobe unter Druck geraten. Bekannt wurde das Ergebnis am 8. Februar - einen Tag nach dem Sieg der Russen mit Walijewa im olympischen Teamwettbewerb. Danach durfte die Teenagerin nach tagelangem Wirbel auch wegen ihres Status als Minderjährige dennoch im Einzel starten. Sie hielt dem massiven öffentlichen Druck nicht stand und verpasste als Vierte eine Medaille im Kür-Einzel. In Peking verließ sie das Eis nach der Kür unter Tränen.

Junge Profis sollen vor mentaler Überforderung geschützt werden

"Dies ist eine sehr wichtige Entscheidung", sagte der niederländische ISU-Präsident Jan Dijkema. "Ich würde sagen, eine sehr historische Entscheidung." Als Reaktion auf den Olympia-Skandal in China hatte das Internationale Olympische Komitee die Weltverbände dazu gedrängt, ein generelles Mindestalter im Sport zu prüfen. Eine Regeländerung hatten auch viele Verbände und Ärzte gefordert, weil insbesondere Mädchen vor ihrer Pubertät schon viele dreifache und vierfache Sprünge ausführen können, die sie nach ihrer Pubertät wegen der körperlichen Veränderungen nicht mehr beherrschen. Zudem geht es darum, die jungen Profis auch mental nicht zu überfordern. Als prominentes Beispiel dafür gilt Walijewa.

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