Dynamo Dresden:DFB-Sportgericht lehnt Einspruch ab

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch von Zweitligist Dynamo Dresden gegen die Wertung des Spiels gegen Darmstadt 98 abgewiesen. Das teilte der DFB am Montag mit. Dresden hatte das Spiel am 7. Februar mit 2:3 verloren, argumentierte aber, der Videoschiedsrichter habe beim nicht gegebenen 3:3 (72.) unberechtigterweise eingegriffen. "Die Entscheidung des Schiedsrichters ist als Tatsachenentscheidung nicht anfechtbar. Es lässt sich auch kein Regelverstoß des Unparteiischen oder ein Fehler des Videoassistenten erkennen", so Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts. Dynamos Stürmer Patrick Schmidt hatte den vermeintlichen Ausgleich erzielt, bevor das Tor nach Intervention des Videoschiedsrichters Florian Badstübner und Überprüfung des Referees Michael Bacher am Spielfeld wegen Abseits aberkannt wurde.

© SZ vom 25.02.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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