Der Deutsche Skiverband (DSV) hat im Streit mit dem Weltverband Fis um Medien- und Marketingrechte einen juristischen Erfolg erzielt. Das Landgericht München I gab einem Antrag des DSV auf einstweilige Verfügung überwiegend statt. Wie das Gericht mitteilte, verletze ein Fis-Beschluss zur Zentralvermarktung aus dem April europäisches Kartellrecht. Die Fis hatte am 26. April beschlossen, dass Weltcups in diversen Wintersportarten nicht mehr, wie seit Jahren üblich, von den nationalen Verbänden, sondern künftig zentral über den Weltverband vermarktet werden. Dies stelle eine „unzulässige bezweckte Wettbewerbsbeschränkung dar“, hieß es vom Gericht. Dieses stellte zudem fest, dass die Fis „ihre marktbeherrschende Stellung zum Nachteil des Deutschen Skiverbands“ ausnutze.
Das Gericht begründete dies mit dem Umstand, dass ein nationaler Skiverband wie der DSV künftig gezwungen wäre, zur weiteren Austragung von Wettkämpfen eine Vereinbarung mit der Fis einzugehen. Der Argumentation der Fis, dass europäisches Kartellrecht in dem Fall nicht anwendbar und auch das Münchner Gericht nicht zuständig sei, folgte die 37. Zivilkammer nicht. Der DSV habe ein Recht auf einstweiligen Rechtsschutz, weil die Fis ihren nun beanstandeten Beschluss aus dem April bereits mit einer Drittfirma umgesetzt habe.
Das Gericht betonte zugleich, dass das Urteil nur zwischen den streitenden Parteien gelte. Neben dem DSV geht auch der Österreichische Skiverband gegen die Fis vor. Dabei befürworten die Nationalverbände im Grunde eine Zentralvermarktung. Allerdings wehren sie sich gegen das Vorgehen der Fis unter ihrem umstrittenen Präsidenten Johan Eliasch. Sie fordern unter anderem, bei der Vergabe und bei der vertraglichen Ausgestaltung der Rechte involviert zu werden.
Der DSV ist erleichtert, die Fis erbost
„Wir haben das Urteil mit Erleichterung zur Kenntnis genommen“, sagte DSV-Vorstandsmitglied Stefan Schwarzbach der Deutschen Presse-Agentur. Er hofft, mit der Fis zu einer Lösung in dem Zwist zu kommen. „Die Hand bleibt ausgestreckt. Wir haben schon in den letzten Wochen und Monaten immer wieder betont, dass wir zu Gesprächen und Verhandlungen bereit sind. Wir hoffen, dass das Urteil zu einem gewissen Umdenken bei der Fis führt und wir die Kommunikation zwischen Weltverband und nationalen Verbänden partnerschaftlich und auf Augenhöhe fortsetzen können.“
Ob dieser Wunsch erfüllt wird, ist zweifelhaft: „Die Fis wird Rechtsmittel einlegen gegen die Entscheidung, die gänzlich falsch ist“, hieß es barsch in einer Pressemitteilung.