DOSB stützt Pechstein
Zwei Wochen nach ihrem Erfolg vor dem Oberlandesgericht München bekommt Eisschnellläuferin Claudia Pechstein nun auch Rückendeckung vom deutschen Sport. Die vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) eingesetzte Kommission gab am Donnerstag bekannt, dass ihrer Meinung nach die medizinische Bewertung als Grundlage des Dopingurteils falsch war. "Alle Gutachter kommen zum Schluss, dass anhand der Blutbildverläufe und Erythrozyten-Merkmale von Claudia Pechstein ein Doping-Nachweis nicht geführt werden kann", teilte Wolfgang Jelkmann, der Direktor des Instituts für Physiologie an der Universität Lübeck mit.
Pechstein zeigte sich nicht überrascht. "Jetzt weiß ich, dass es sich gelohnt hat, zu kämpfen", erklärte die 42-Jährige am Donnerstag in einer ersten Reaktion vor dem Abflug zum Weltcup nach Hamar.
Was die DOSB-Kommission prüfte
Aufgabe der vom DOSB im Oktober 2014 eingesetzten Kommission war es, alle medizinischen Gutachten zusammenfassend zu bewerten. "Die von uns um Rat gebetenen Experten kommen zu einem klaren Ergebnis. Danach gibt es die vielen Fragezeichen in der Causa Pechstein zu Recht", erklärte Hörmann. "Wir appellieren an die ISU, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu prüfen. Unabhängig davon halten wir die Sportgerichtsbarkeit für unersetzbar und richtig im Sinne eines einheitlichen Vorgehens im weltweiten Sport", sagte Hörmann. Dann meinte der DOSB-Präsident noch: "Claudia Pechstein gilt damit aus unserer Sicht als Opfer. Man kann nur um Entschuldigung bitten."
Wie der DOSB-Bericht Pechstein helfen könnte
Die ISU hatte Pechstein 2009 aufgrund erhöhter Retikulozyten-Blutwerte ohne direkten Doping-Nachweis für zwei Jahre gesperrt. Der Internationale Sportgerichtshof Cas hatte die Sperre bestätigt.
Der DOSB-Bericht der Kommission könnte Pechstein nun bei ihren bevorstehenden weiteren Gerichtsprozessen helfen. Zunächst muss der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Münchner Oberlandesgericht bestätigen, das Pechsteins mit der ISU getroffene Schiedsvereinbarung für unwirksam erklärt hatte und die Cas-Entscheidung nicht anerkannte. Dann könnte sich wieder das OLG mit den Details der Causa Pechstein beschäftigen, den Fall neu aufrollen und auch über ihre Schadenersatzforderung von mindestens 4,4 Millionen Euro verhandeln.