DOSB:Ein Brief und 700 000 Euro

DOSB: Lange Jahre das Führungsduo des deutschen Sports: Alfons Hörmann als Präsident und Veronika Rücker als Vorstandsvositzende.

Lange Jahre das Führungsduo des deutschen Sports: Alfons Hörmann als Präsident und Veronika Rücker als Vorstandsvositzende.

(Foto: Patrick Seeger/dpa)

In der DOSB-Affäre kommen Gutachter zum Fazit: Das Verhalten der Führung um den damaligen Präsidenten Hörmann sei nicht strafrechtlich relevant, aber "fragwürdig" gewesen. Besonders die Höhe von Beraterkosten sieht der Bericht kritisch.

Von Barbara Klimke, München

Nach neunmonatiger Arbeit hat ein Gutachtergremium den Abschlussbericht über die letzten Monate in der Amtszeit des früheren Präsidenten des Deutschen Olympischen Sportbunds, Alfons Hörmann, vorgelegt. Der 43-seitige Bericht gelangt zu dem Fazit, dass "kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten der DOSB-Verantwortlichen" vorliege. Gleichwohl sei es zu einer "chaotischen, weitgehend missglückten Krisenbewältigung" gekommen. Diese verursachte "überaus massive Beraterkosten", die, so heißt es kritisch, "teilweise als nicht angemessen anzusehen" sind: Aufgeführt wird ein Gesamtvolumen von über 700 000 Euro.

Zur Aufarbeitung der Ära Hörmann, die im Dezember mit einem kompletten Austausch des Präsidiums endete, entschloss sich das neugewählte DOSB-Führungsgremium um Thomas Weikert im Januar 2021 nach einer Führungskrise, die die deutsche Sportlandschaft erschüttert hatte. An die externe Prüfkommission, bestehend aus der früheren DOSB-Vizepräsidentin Christa Thiel sowie dem ehemaligen BGH-Richter Clemens Basdorf, erging der Auftrag, das Handeln des alten Vorstands zwischen Mai und Dezember 2021 einzuordnen - unter juristischen sowie Good-Governance-Regeln.

Ausgangspunkt diverser irritierender Vorgänge war ein offener Brief vom 6. Mai 2021, der dem Hörmann-Präsidium eine "Kultur der Angst" unterstellte. Vor allem begann nun eine teure Jagd auf den Urheber, hinter dem laut dem anonymen Absender angeblich ein Drittel der DOSB-Mitarbeitenden gestanden hätten - und das auf Verbandskosten. Hörmann, seit 2013 DOSB-Chef und 2018 wiedergewählt, konzentrierte sich "auf die für ihn sichere Annahme, der anonyme Brief habe nicht der Kommunikation von Sorgen der Belegschaft gedient, sondern sei Mittel einer von außen gegen ihn geführten Intrige". Das Bestreben sei darauf ausgerichtet gewesen, im Interesse des Verbands einen Verantwortlichen "für das als ehrverletzend und strafbar angesehene anonyme Schreiben" ausfindig zu machen. Dabei, so heißt es, wurde "in verstärkter Weise" der Verdacht gegen ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied verfolgt.

Der damalige Präsident Hörmann und die Vorstandsvorsitzende Veronika Rücker versuchten demnach auf Rat einer Anwaltskanzlei, den Briefschreiber oder die Briefschreiberin unter anderem mittels eines Sprachgutachters zu enttarnen. Wie detektivisch dabei vorgegangen wurde, ist in dem auf der Homepage des DOSB veröffentlichten Aufarbeitungsbericht nachzulesen: "Hierfür lieferte das Tandem Hörmann/Rücker nach Vorlage eines Autorenprofils durch den Gutachter Schriftproben verdächtiger Personen." Namen sind im Bericht fast durchgehend geschwärzt. Weil sich zu jener Zeit jedoch die frühere DOSB-Vorständlerin Karin Fehres unter Druck gesetzt sah, ihre vermeintliche Autorenschaft zuzugeben, die sie bestritt, machte sie den Vorgang damals publik.

Hörmann nahm nach Darstellung des Berichtes in der Krise vielfältige kostenintensive Außenberatung in Anspruch. "Das Ausmaß der zu Rate gezogenen externen Berater und Rechtsanwälte ist mit einem Gesamtvolumen von über 700 000 Euro bei einem gemeinnützig orientierten, nicht unüberschaubar großen Verband von vornherein auffällig", heißt es. In einem zusätzlich vom DOSB veröffentlichten erklärenden Interview mit den Kommissionsmitgliedern sagt BGH-Richter Basdorf, es seien "sehr viele Anwälte zu sehr stattlichen Gebühren" beschäftigt worden: "Bei jeder einzelnen Beratung kann man sagen, völlig unsinnig war es nicht. Aber ein bisschen mehr Sparsamkeit, ein bisschen mehr Überlegung, wäre gerade in der Situation eines Betriebes, der seinen Mitarbeitenden Kurzarbeit zumuten musste, dann doch besser gewesen." Als Veruntreuung von Geld sei dies jedoch nicht zu werten, "weil ein Schädigungsvorsatz zum Nachteil des Verbandes nicht vorliegt".

Das Gutachten kommt zum Schluss, Hörmanns Führungsstil sei im Sinne des nach "Good-Governance-Regeln gebotenen respektvollen Umgangs fragwürdig". Kritik an der damaligen DOSB-Chefriege hatte im Juni 2021 bereits die Ethikkommission des Verbands unter dem früheren Bundesinnenminister Thomas de Maiziere geübt. Hörmann verzichtete im Dezember 2021 auf eine erneute Kandidatur. Auch Veronika Rücker hat den Dachverband verlassen.

Hörmann verteidigt sich

Hörmann teilte zu dem Kommissionsbericht mit, er sei "auch mit etwas Abstand" der Meinung, "dass wir als ehemaliges Führungsteam des DOSB einen organisatorisch gut aufgestellten und wirtschaftlich kerngesunden Verband übergeben haben" und dass man gemeinsam viel bewegt habe - trotz Schwierigkeiten wie der Corona-Pandemie oder der Verschiebung der Olympischen Spiele. "Dass einige unserer Entscheidungen in diesen schwierigen Zeiten nicht immer angenehm und ohne entsprechende Hintergrundinformationen manchmal nur schwer nachvollziehbar waren, kann ich verstehen", sagte er: "Wenn meine Art von Fordern und Fördern an manchen Stellen als zu klar und teilweise als unangemessen empfunden wurde, dann bedauere ich das."

Rücker geht in ihrem Schreiben unter anderem darauf ein, warum so viele Berater eingesetzt wurden. "Sowohl die juristische Abteilung des DOSB als auch die Kommunikationsabteilung waren aufgrund von altersbedingten Personalwechseln zum damaligen Zeitpunkt nicht komplett aufgestellt. Aus diesem Grund war - wie im Bericht ausdrücklich bestätigt - die Beauftragung externer Berater sinnvoll und alternativlos", schreibt sie. "Sämtliche (!) Schritte im Zuge der Aufarbeitung, insbesondere die nun im Nachhinein durch den Bericht kritisierten juristischen und kommunikativen Maßnahmen, erfolgten auf expliziten Expertenrat." Fraglich erscheine es ihr, "ob die alleinige Namensnennung von ,Hörmann' und ,Rücker' den im Bericht mehrfach erwähnten Prinzipien von ,Transparenz, Respekt und Fairness' entspricht".

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