Dopingaffäre Pechstein:Formfehler gesucht

Pechsteins Mitstreiter konzentrieren sich bei ihrer Strategie auf angebliche Verfahrensmängel. Eine Erklärung für die auffälligen Blutwerte der fünfmaligen Olympiasiegerin lieferten sie bislang nicht.

Jens Weinreich

Der zweite Teil einer medialen Inszenierung mit dem Arbeitstitel "Claudia Pechstein wird zu Unrecht des Dopings bezichtigt" hat begonnen: An diesem Donnerstag, 11 Uhr, gibt die fünfmalige Olympiasiegerin im Saal Femina eines Hotels in Berlin-Charlottenburg eine Pressekonferenz. Vor einem Monat, nachdem Pechstein vom Eislauf-Weltverband (ISU) wegen des dringenden Verdachts auf Blutdoping für zwei Jahre gesperrt worden war, hatte die 37-Jährige bereits in einem Interview-Marathon ihre Unschuld beteuert. Inzwischen legte Pechstein auch Einspruch beim Weltsportgerichtshof Cas ein. Fakten aber, welche vierzehn schwer auffällige Blutwerte erklären könnten, lieferte sie bisher nicht. Dies soll am Donnerstag geschehen - das Nachrichtenfernsehen ist live dabei.

Dopingaffäre Pechstein: Beteuert ausdauernd ihre Unschuld: Eisschnellläuferin Claudia Pechstein.

Beteuert ausdauernd ihre Unschuld: Eisschnellläuferin Claudia Pechstein.

(Foto: Foto: dpa)

Die ISU hatte bei Pechstein zwischen Februar 2000 und Februar 2009 bei 95 Blutanalysen 14 Mal Retikulozytenwerte festgestellt, die über dem zulässigen Höchstwert lagen. Retikulozyten sind die Vorstufe zu roten Blutkörperchen. Den erbetenen Beweis, dass es sich bei den teils exorbitanten Abweichungen um eine krankheitsbedingte Anomalie handeln könnte, erbrachte Pechstein nicht, sie leitete bis Juni nicht einmal Untersuchungen ein. Pechsteins Anwalt Simon Bergmann und ihr Manager Ralf Grengel bleiben offenbar bei ihrer Strategie: Sie konzentrieren sich auf angebliche Verfahrensfehler.

Rafael J., ein Mitarbeiter Grengels, verlangte Mitte Juli im Krankenhaus von Hamar (Norwegen) die Herausgabe aller Originaldaten von der WM im Februar 2009. Er wurde mit Polizeigewalt aus dem Labor verwiesen, die Klinikleitung erstattete Anzeige. Am Mittwoch veröffentlichte Sport-Bild nun einen Bericht, wonach bei drei Blutanalysen im Februar 2000 in Milwaukee (USA) andere Retikulozytenwerte gemessen wurden, als in der von der ISU erstellten Tabelle auftauchen. Die Differenzen sind minimal und wirken sich bei der Kontrolle vom 4. Februar 2000 sogar entlastend für Pechstein aus, weil sie dadurch unter dem zulässigen Höchstwert blieb: In der von der ISU erstellten Excel-Tabelle wird der Retikulozytenwert 2,3 Prozent geführt - im Protokoll stehen 2,5 Prozent.

Nada nennt Verfahren korrekt

Über derlei Differenzen zwischen Protokollen und der ISU-Tabelle wurde allerdings bereits im Frühjahr verhandelt, wie sich im 15-seitigen Beschluss der ISU-Disziplinarkommission vom 1. Juli nachlesen lässt. Diskutiert wurde über Werte im März 2000 in Nagano, bei den Winterspielen 2002 in Salt Lake City und im Februar 2009 in Hamar - und über die Zuverlässigkeit des Analysegeräts "Advia 120". Obgleich sich minimale Abweichungen nicht zweifelsfrei erklären ließen, urteilte die Kommission, dass sich damit nichts an der Indizienkette ändere. Grengel argumentiert nun: "Drei Protokolle, drei Fehler. Das sagt doch alles. Auf welcher Basis soll da den restlichen Daten der ISU ohne entsprechende Belege vertraut werden."

Was Grengel, Schwiegersohn des langjährigen Pechstein-Trainers Joachim Franke, nicht sagt: Die Differenzen betreffen keinesfalls die vierzehn Extremwerte und sprengen schon deshalb nicht die Indizienkette. Bei den Analysen von Milwaukee handelte es sich um die ersten je von der ISU genommenen Blutproben. Selbst wenn man die Werte aus dem ersten Jahr wegen möglicher Anlaufschwierigkeiten aus der Liste streichen würde, ergäbe sich kein grundsätzlich anderes Bild. Anja Berninger, Juristin der Nationalen Antidopingagentur (Nada), hatte am Dienstag auf einem Workshop in Bonn erklärt, die ISU habe "mit hinreichender Sicherheit" einen Dopingverstoß nachgewiesen. Erstinstanzlich sei kein Gegenbeweis erbracht worden. Das Vorgehen der ISU sei durch das seit Januar 2009 gültige Anti-Doping-Reglement gedeckt.

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