Doping: Verfahren eingestellt:Grenze der Gerichtsbarkeit

Der Deutsche Leichtathletikverband hat die Sportrechtsverfahren wegen Dopingverdachts gegen Grit Breuer, Nils Schumann und Ulrike Urbansky eingestellt. Erwartungsgemäß und zähneknirschend.

"Wir können die Sachverhalte auf Grund der jetzigen Sportrechtslage nicht abschließend aufklären", sagte DLV-Präsident Clemens Prokop, "weil wir niemanden zwingen können, als Zeuge bei uns auszusagen."

Das peinliche Ende von Untersuchungen, die doch auf teils erdrückenden Verdachtsmomenten aus den staatsanwaltschaftlichen Akten zum Minderjährigen-Prozess gegen den verurteilten Trainer Thomas Springstein fußten, der auch die drei Athleten betreute, zeigt nicht nur für Prokop "klar die Grenzen der Sportgerichtsbarkeit auf".

Dabei hatte der DLV alles getan, um diese Präzedenzfälle für die laut Innenminister Wolfgang Schäuble und DOSB-Chef Thomas Bach schlagkräftige deutsche Sportgerichtsbarkeit durchzufechten. Das Ergebnis: Die Sportjustiz ist untauglich, wenn sie sich nicht auf positive Probenfunde stützen kann - dann nutzt nicht einmal eine sportkriminelle Aktenlage.

Eindeutiger Mailverkehr

So konnte Grit Breuer trotz lückenlos auf ihre Saison abgestellter Trainingspläne und eindeutigen Mailverkehrs ihres Coachs und Lebensgefährten Springstein mit internationalen Dopingexperten nicht belangt werden - einfach, weil sie aus Verein und Verband ausgetreten ist. Dies zeigt einen wunderbaren Weg insbesondere für gut verdienende Profis auf, sich im Ernstfall jeder sportrechtlichen Verfolgung zu entziehen.

Auch für Schumann lagen Notizen Springsteins für die Verabreichung von Dopingspritzen vor. Schumann, 800-m-Olympiasieger 2000, trug den DLV-Richtern vor, dass er diese Aufzeichnungen weder kenne noch dass sie in die Tat umgesetzt wurden.

Der Versuch, Springstein dazu als Zeugen zu vernehmen, scheiterte grotesk: Der verurteilte Doper sagte einfach ab. Der mögliche Dopingverstoß der Hürdenläuferin Urbansky schließlich war Ende August 2006 verjährt. Auch das hätte leicht verhindert werden können, doch musste der DLV erst monatelang mit der Staatsanwaltschaft Magdeburg um die Akten-Herausgabe ringen.

Ein bizarres Bild der deutschen Dopingrealität ergibt sich nun auch vor dem Hintergrund einer wissenschaftlichen Studie, die jüngst belegte, dass fast die Hälfte aller deutschen Olympiakaderathleten schon einmal in der Karriere mit Doping in Berührung kamen - laut eigener Aussage.

Bankrotterklärung

Ein Insider formuliert die Erkenntnisse aus den DLV-Verfahren: "Das ist die Bankrotterklärung des Sportrechtssystems. Ein Muster ohne Wert, das nur funktioniert, wenn eine positive Dopingprobe vorliegt. Die aber gibt es kaum, weil viele Mittel gar nicht gefunden werden können." Zum Beispiel die, um die es in der Springstein-Affäre ging. Oder auch im mehr als 200 Spitzensportler umfassenden Fall des spanischen Arztes Fuentes

Peter Danckert, Chef des Sportausschusses im Bundestag, rügt das Resultat: "Ein weiterer Beweis, dass für die Dopingbekämpfung gesetzlicher Handlungsbedarf besteht." Der SPD-Politiker will bei der Verabschiedung der Unesco-Konvention nächsten Freitag im Bundestag "deutliche Worte dazu sagen". Assistieren wird ihm ein Kollege von der Opposition. Grünen-Sportsprecher Winfried Herrmann will am Dienstag per Fraktionsbeschluss eine Gesetzesinitiative seiner Partei herbeiführen.

Hochbrisante Gemengelage

Damit entstünde eine hochbrisante Gemengelage in Berlin: Den Grünen-Vorstoß müssten SPD und CSU unterstützten, letztere hat ja selbst bereits einen Doping-Gesetzentwurf eingebracht (der im Bundesrat blockiert wurde). Auf der Bremser-Seite, als politische Sachwalter des DOSB, befinden sich Schäubles CDU sowie die FDP, Partei des DOSB-Chefs Thomas Bach. Da wartet eine Zerreißprobe.

Schäubles seltsame Allianz mit Bach für eine weiterhin softe Betrugsbekämpfung, die dem heillos überforderten Sport nicht ins Revier kommt, sorgt für Irritation. Während die Haltung von Wirtschaftsberater Bach leicht nachvollziehbar ist, der sich als international höchstrangiger Funktionär die politische Verantwortung für einen zunehmend drogenverseuchten Sport zurechnen lassen müsste, verwundert der Schlingerkurs des Ministers. Zuletzt hatte er gar erklärt, seine Behörde sei nie für eine Besitzstrafbarkeit für Athleten gewesen - nachdem eine solche Monate zuvor sogar als Gesetzesentwurf des BMI präsentiert worden war.

Hermann sagt: "Erst behaupten sie, das Sportrecht reiche aus, jetzt haben wir den Präzedenzfall durch den DLV - und man steht wieder ohne Hose da." Die Einstellung der aktuellen Fälle zeige, dass die "Sportgerichtsbarkeit auf Gedeih und Verderb auf Dopingproben angewiesen ist. Und man weiß ja aus allen Akten - Fuentes, Springstein, Balco -, dass die Tests leicht unterlaufen werden." Daher lautet seine Forderung: "Schäuble muss endlich in die Gänge kommen."

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