Doping:Urteil im Doping-Verfahren gegen Mark S. am 15. Januar

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Gegen den Thüringer Arzt Mark S. wird am Landgericht München II verhandelt. Foto: Peter Kneffel/dpa (Foto: dpa)

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München (dpa) - Als Richterin Marion Tischler ihren "Masterplan" vortrug, nickten die Anwälte zustimmend. Nach einigen Verzögerungen und mitunter zähen Verhandlungstagen soll der Dopingprozess gegen den Erfurter Arzt Mark S. am 15. Januar zu Ende gehen.

Dann ist vor dem Landgericht München II eine Urteilsverkündung geplant, wie die Strafkammer am 19. Verhandlungstag mitteilte. Eine monatelange Hängepartie wird vermieden - und ein Mitangeklagter darf vor Weihnachten sogar auf die Freilassung aus der U-Haft hoffen.

Das größte Dopingverfahren in Deutschland seit Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes 2015 war zuletzt etwas ins Stocken geraten. Viele Zeugen aus Österreich, Estland und der Schweiz verweigerten ihr Kommen, meist wurde Corona als Grund angegeben. Um auf Nummer sicher zu gehen, blockte das Gericht schonmal Termine bis Juni 2021.

Nun aber geht es doch schneller. Bei einer nicht-öffentlichen Beratung der Richter, Verteidiger und des Staatsanwalts Kai Gräber erklärten sich alle Anwälte bereit, auf persönliche Befragungen von noch neun ausstehenden Zeugen - darunter sieben Sportlern - zu verzichten. Stattdessen sollten von jenen Zeugen frühere Aussagen verlesen werden. Dadurch können jene Athleten zwar nicht mit teils widersprüchlichen Angaben konfrontiert werden. Der Prozess aber wird beschleunigt - der Drang nach einem Verfahrensende wächst ohnehin.

Der ursprünglich anvisierte Urteilstermin am 21. Dezember ist aber nicht zu halten. Nächste Woche steht der Abschluss der Beweisaufnahme an, nach der Weihnachtspause sind für 8. Januar die Plädoyers geplant. Und eine Woche später dürfte dann feststehen, mit welchen Urteilen dieser Prozess abgeschlossen wird, von dem sich die Anti-Doping-Kämpfer in Deutschland ein deutliches Signal erhoffen.

Beim Hauptangeklagten Mark S. rechnet das Gericht mit einer Haftstrafe von viereinhalb bis fünfeinhalb Jahren; seine Anwälte visierten bei dem nicht-öffentlichen Gesprächstermin dreieinhalb bis viereinhalb Jahre an. Fünf Jahre seien "definitiv zu viel", sagten sie nach Angaben von Richterin Tischler. Es gab keine Einigung.

Anders als der Mediziner hat dagegen dessen Helfer Dirk Q. das Ende seiner Gefängniszeit vor Augen. Er sitzt seit 18. März 2019 in Untersuchungshaft. In der Vergangenheit hatte es bereits Proteste der Anwälte wegen der ungewöhnlich langen Dauer der Haft gegeben. Mark S. befindet sich seit 27. Februar 2019 und den Razzien bei der nordischen Ski-WM sowie in seiner Wohnung und Praxis in Erfurt in Haft. Die drei anderen Mitangeklagten sitzen nicht in U-Haft - sie müssen sich im Januar auf Bewährungs- oder Geldstrafen einstellen.

Richterin Marion Tischler kündigte am Freitag an, nach dem Abschluss der Beweisaufnahme in der nächsten Woche über die Haftsituation zu entscheiden. Q.s Anwälte argumentierten, dass die Verdunklungsgefahr inzwischen nur noch minimal sei. Zudem gab das Gericht bei dem Komplizen eine Prognose von zweieinhalb bis drei Jahren Haft ab - die Anwälte fordern eine Maximalstrafe von 30 Monaten. Dirk Q. hat also rund zwei Drittel schon verbüßt. Womöglich muss der 40-Jährige, der als Doping-Kurier agierte, aber auch selbst Sportlern Blut abnahm und zurückführte, nach seiner Entlassung nicht mehr in die Haft zurück.

Auch Mark S. würde die Feiertage gern in Freiheit verbringen; eine entsprechende Anregung machten seine Anwälte. Dem Vernehmen nach ist es aber unwahrscheinlich, dass der Arzt freigelassen wird.

© dpa-infocom, dpa:201209-99-628677/5

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