DFB:Zweiter Versuch der Ermittler

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Theo Zwanziger, 73, war von 2006 bis 2012 Präsident des Deutschen Fußball-Bundes. (Foto: Fredrik von Erichsen/dpa)

Die Staatsanwaltschaft legt im Steuerverfahren der WM-2006-Affäre Beschwerde ein gegen die Entscheidung des Landgerichts, keine Anklage gegen Wolfgang Niersbach, Horst R. Schmidt und Theo Zwanziger zuzulassen.

Von Johannes Aumüller, Frankfurt

Die juristische Auseinandersetzung um das Steuer-Verfahren in der Affäre um die Fußball-WM 2006 setzt sich fort. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat Beschwerde eingelegt gegen die Entscheidung des Landgerichts, keine Anklage gegen die drei früheren Verbandsfunktionäre Wolfgang Niersbach, Horst R. Schmidt und Theo Zwanziger zuzulassen. Das bestätigte eine Sprecherin am Montag der SZ. Nun muss sich das Oberlandesgericht Frankfurt mit der Frage befassen, ob es zu einem Hauptverfahren kommt.

Die Staatsanwaltschaft hatte seit Oktober 2015 mehr als zweieinhalb Jahre wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung in einem schweren Fall ermittelt und im Mai eine 144-seitige Anklageschrift vorgelegt. Ihr Vorwurf lautet, dass in der Steuererklärung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) für das Jahr 2006 eine Zahlung über 6,7 Millionen Euro zu Unrecht als Betriebsausgabe geltend gemacht worden sei. Diese Summe war im April 2005 an den Fußball-Weltverband (Fifa) überwiesen worden - offiziell deklariert als Beitrag für eine WM-Gala, die allerdings nie stattfand. Stattdessen überwies die Fifa das Geld noch am gleichen Tag an den früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus weiter. So tilgte sie ein Darlehen über zehn Millionen Franken, das Louis-Dreyfus drei Jahre zuvor Franz Beckenbauer gewährt hatte, dem damaligen Chef des deutschen WM-Organisationskomitees (OK).

Der genaue Verwendungszweck für diesen Kredit im Jahr 2002 ist bis heute nicht geklärt. In einem komplizierten Kreislauf landete das Geld damals beim katarischen Fifa-Funktionär Mohammed bin Hammam. Aus der Aktenlage ergibt sich ein starker Verdacht, dass dies im Kontext mit einem TV-Rechte-Deal zu sehen ist, von dem Beckenbauer persönlich profitierte.

Die Rückzahlung des Kredites im April 2005 durch den DFB jedenfalls interpretierte das Landgericht Frankfurt als eine "Entlohnung" für Beckenbauer, der in seiner Zeit als OK-Chef offiziell ehrenamtlich tätig war. Das wiederum sei eine Betriebsausgabe und der Vorwurf der Steuerhinterziehung hinfällig - auch wenn in der Steuererklärung ursprünglich ein anderer Verwendungszweck angegeben worden sei. Von daher ließ das Landgericht in seiner vor einer Woche verkündeten Entscheidung die Anklage nicht zu.

Wann und wie die Angelegenheit vor dem Oberlandesgericht genau weitergeht, ist schwer abzusehen. Die Staatsanwaltschaft muss ihre Beschwerde nun begründen. Formale zeitliche Fristen gibt es nicht.

Die Steuerfrage war im Frankfurter Verfahren der einzige Vorwurf, dem die Ermittler nachspürten. Er richtete sich gegen Niersbach, Schmidt und Zwanziger, weil sie damals in ihren Funktionen als Präsident beziehungsweise Generalsekretär des DFB für die Erstellung der Steuererklärung verantwortlich gewesen waren. Alle anderen eventuell in Betracht kommenden Straftaten waren in Deutschland beim Ausbruch der Sommermärchen-Affäre im Herbst 2015 schon verjährt.

Das galt aber nicht für die Schweiz, weswegen sich auch die Bundesanwaltschaft in Bern mit den 6,7 Millionen Euro beschäftigt. Sie leitete gegen Beckenbauer, Niersbach, Schmidt und Zwanziger als damalige Mitglieder des OK-Präsidiums ein Verfahren ein. Es geht um den Verdacht auf Betrug, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung und Geldwäsche. Die Beschuldigten hätten gewusst, dass die Zahlung "zur Tilgung einer Schuld erfolgte, die nicht durch den DFB geschuldet war". Durch ihr Verhalten sei das Vermögen des Verbandes geschädigt worden, so der Vorwurf. Die Beschuldigten bestreiten Fehlverhalten. Aber in der Schweiz könnte es folgenreicher sein als in Frankfurt, die Zahlung als eine Entlohnung Beckenbauers zu werten.

© SZ vom 23.10.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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