Das Steuerverfahren rund um den Deutschen Fußball-Bund (DFB) und angeblich falsch verbuchte Einnahmen aus der Bandenwerbung ist beendet. Das Landgericht Frankfurt sprach am Mittwoch den einzigen Angeklagten, den früheren DFB-Schatzmeister Stephan Osnabrügge, vom Vorwurf der Steuerhinterziehung frei. Damit kommt auch der DFB um ein Bußgeld herum. „Dieser Freispruch ist eindeutig, klar und ohne jede Einschränkung. Er erfolgt aus voller Überzeugung“, sagte die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler. Es gebe „keine Anhaltspunkte“ für ein Fehlverhalten von Osnabrügge, 55, oder anderen DFB-Verantwortlichen.
Dieses Verfahrensende hatte sich an den vergangenen Sitzungstagen abgezeichnet. Zuletzt hatte die Kammer in einer Zwischenbewertung ausführlich dargestellt, dass eine Strafbarkeit aus mehreren Gründen ausscheide. Die Staatsanwaltschaft lenkte daraufhin am Mittwoch ein und beantragte selbst einen Freispruch.
Das Verfahren hatte bereits im Oktober 2020 mit spektakulären Hausdurchsuchungen in der DFB-Zentrale sowie bei mehreren führenden Verbandsfunktionären begonnen, die Eröffnung der öffentlichen Hauptverhandlung erfolgte aber erst fünf Jahre später. Inhaltlich ging es im Kern um komplexe Fragen, wie der DFB Mitte der Zehnerjahre in seinen Steuerklärungen mit den Einnahmen aus der Bandenwerbung umgegangen war.
Die Vermarktung seiner Banden hatte der DFB früher an die Schweizer Firma Infront übergeben, wofür er von dieser eine Art Pacht erhielt. Diese Einnahmen verbuchte der Verband traditionell im steuerfreien Bereich. Nach dem Abschluss eines neuen Infront-Vertrages im Jahr 2014, der dem DFB eine größere Einflussnahme auf die Wahl der Werbepartner zusicherte, wurde dies zunächst so beibehalten. Doch nach vielfältigen Diskussionen mit Vertretern des Finanzamtes handhabte er es ab der im April 2018 abgegebenen Steuerklärung fürs Jahr 2016 anders und stufte er diese Gelder fortan als steuerpflichtig ein. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete, dass der DFB in diesem Moment sofort auch die Steuerklärungen für die Jahre 2014 und 2015 hätte korrigieren müssen, was er aber erst rund elf Monate später tat. So habe der Verband rund 3,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen.
Das Gericht kam allerdings zu dem Schluss, dass bei Osnabrügge schon der objektive Tatbestand nicht erfüllt sei. Grob gesagt ist es so: Damit überhaupt eine Steuerhinterziehung vorliegen kann, muss die abgegebene Steuerklärung unvollständig oder unrichtig sein. Doch anhand der Zeugenaussagen und der Dokumentenlage sah es das Gericht als belegt an, dass der DFB und seine Verantwortlichen stets alle notwendigen Informationen über den Infront-Vertrag den Betriebsprüfern vom Finanzamt vorgelegt hätten. Die Frage, ob die Einnahmen nun als steuerfrei oder steuerpflichtig zu bewerten waren, sei demnach nur eine Rechtsfrage gewesen – und dies kann nicht zu einer Steuerhinterziehung führen.
Wie schnell man als Unschuldiger in so eine Situation geraten kann, in Deutschland, im 21. Jahrhundert, das ist dramatisch.Stephan Osnabrügge
Zugleich hielt das Gericht fest, dass Osnabrügge und die anderen DFB-Funktionäre stets den Empfehlungen des Steuerberaters gefolgt seien, der seinerseits wiederum keinen Handlungsbedarf erkannte, weil man die Angelegenheit ja durchgehend mit den Betriebsprüfern diskutiert habe. Der Steuerberater selbst konnte trotz mehrfacher Bitte des Gerichtes in dem Prozess zwar nicht aussagen, weil der DFB ihn nicht von seiner Verschwiegenheitspflicht entband. Allerdings war für die Kammer aufgrund anderer Zeugenaussagen sowie vorliegenden internen Vermerken das Bild auch in dieser Frage klar.
Das Verfahren hatte sich ursprünglich gegen sechs frühere DFB-Funktionäre gerichtet. Gegen drei von ihnen wurde es bald eingestellt. Der frühere DFB-Präsident Reinhard Grindel und der frühere DFB-Generalsekretär Friedrich Curtius stimmten Anfang 2022 der Zahlung einer Geldauflage zu, weil sie das Verfahren aus privaten und beruflichen Gründen beendet haben wollten; auch sie können sich nun analog freigesprochen fühlen.
Sowohl Osnabrügge als auch der Verband formulierten nach dem Urteil schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft. „Wie schnell man als Unschuldiger in so eine Situation geraten kann, in Deutschland, im 21. Jahrhundert, das ist dramatisch“, sagte Osnabrügge, der von April 2016 bis März 2022 als Schatzmeister amtierte. DFB-Anwalt Leisner sagte, der Verband sei diskreditiert worden: „Es gab aber kein Fehlverhalten des DFB, das Fehlverhalten lag auf der Seite der Staatsanwaltschaft.“
Für den DFB ist das Bandenwerbungsthema mit diesem Urteil nicht vorbei. Dem Verband war nach der Eröffnung des Strafverfahrens von den Finanzbehörden die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015 aberkannt worden, was ihn rund 30 Millionen Euro kostete. Dagegen hat der DFB Einspruch eingelegt, nach dem Urteil des Gerichtes hofft er nun auf eine Rückzahlung des Geldes. Allerdings verbirgt sich in den Einschätzungen des Landgerichtes Frankfurt für den Verband auch eine schlechte Nachricht.
Denn obwohl der DFB die Steuererklärungen für 2014 und 2015 nachträglich korrigierte und in der Folge rund 4,7 Millionen Euro an Steuern nachzahlte, ist er bis heute der Auffassung, dass die Bandenwerbung damals eigentlich nicht in den steuerpflichtigen Bereich gehört habe. Doch dies bewertete das Gericht in seinem Vermerk nun deutlich anders. Dabei arbeitete es heraus, dass nicht nur die Einnahmen aus dem ab 2014 gültigen Infront-Vertrages in den steuerpflichtigen Bereich gehört hätten, sondern sogar schon die aus dem davor geltenden.

