Videobeweis im DFB-Pokal:Regelkonform, aber problematisch

DFB-Pokal Achtelfinale: Borussia Dortmund - SC Paderborn 07 Fußball: DFB Pokal, Saison 2020/2021, Achtelfinale, Borussi; Stieler Baumgart

Schiedsrichter Tobias Stieler (Mitte) im Austausch mit Paderborn-Trainer Steffen Baumgart.

(Foto: Christopher Neundorf/Kirchner-Media/pool; Christopher Neundorf / Poolfoto / Imago/Christopher Neundorf/Kirchner-Me)

Das Geschehen rund um den Dortmunder Siegtreffer gegen Paderborn wirft die Frage auf, warum sich Entscheidungen nach Regelwerk oft nicht richtig anfühlen - und warum der DFB dagegen so wenig tut.

Kommentar von Claudio Catuogno

Es erleichtert ungemein, wenn man am Ende eines beschwerlichen Arbeitstages mit dem wohligen Gefühl zu Bett geht, alles richtig gemacht zu haben. Oder zumindest: regelkonform. In diesem Fall bekam der Schiedsrichter Tobias Stieler das gute Gefühl noch in der Nacht bestätigt, durch amtliche Mitteilung über den DFB-Twitteraccount. Stielers Entschluss, das Dortmunder 3:2 in der Verlängerung des Pokal-Achtelfinales gegen Paderborn zum gültigen Treffer zu erklären, obwohl der Torschütze Erling Haaland zuvor im Abseits gestanden war - dieser für viele Zuschauer abenteuerliche Entschluss entspricht dem Regelwerk. Und dem Schiedsrichter-Protokoll. Wie schön.

Dass sich da ein Zweitligatrainer nach dem Abpfiff vor der TV-Kamera aufführt wie Rumpelstilzchen mit Sponsorenkappe ("lächerlich", "Frechheit", "den Kleinen wird in den Arsch getreten")? Nun, auch dafür gibt es ja Regeln. Der Ausbruch wird wohl ein Fall für die Disziplinarhüter, wie es sich der schimpfende Steffen Baumgart schon selbst in Aussicht gestellt hat ("bin gespannt, ob ich 'nen Brief vom DFB kriege"). Den Brief bekommt er tatsächlich: eine Ermahnung. Den Schiedsrichter Stieler muss das nicht kümmern. Er hat regelkonform entschieden.

So läuft es oft, wenn die Kombination aus Videoschiedsrichter (VAR) und Feld-Referee wieder mal eine vom Fußballfußvolk heiß diskutierte Entscheidung gebiert. Dann schwillt im Netz das Betrugsgeraune an, dann fühlen sich Millionen Anhänger um jenes Spiel beraubt, in dem Rechtsempfinden und Rechtsauslegung noch etwas miteinander zu tun hatten. Und auf der anderen Seite stehen verschlungene Erklärungen über Wahrnehmungsprivilegien und Beweislastumkehr. Das zeigt nicht zuletzt: So einfach, wie es manche sich machen, ist es halt doch nicht mit dem Videobeweis im Fußball.

Der Kölner Keller kann Stielers Wahrnehmung nicht zweifelsfrei widerlegen - also gilt sie

Im konkreten Fall hatte Stieler auf dem Platz die Wahrnehmung, dass der zur Abwehrgrätsche ansetzende Paderborner Svante Ingelsson den Ball auf dessen Flugbahn von Thomas Delaney zu Haaland noch mit der Fußspitze berührt hat. Dann wäre der Ball vom Gegner gekommen - und Haalands Abseitsstellung irrelevant. Der VAR im Kölner Keller konnte die Berührung nicht zweifelsfrei widerlegen; sie galt als "Deliberate Play", als absichtliches Spielen des Balles. Kein Abseits. Sogar der Umstand, dass sich Stieler die Szene nicht selbst noch mal am Bildschirm ansah, was Baumgart "arrogant" fand", war formal korrekt. Wenn die Videobilder Stielers Ursprungswahrnehmung nicht widerlegen - dann gilt sie.

Aber man fragt sich halt, was daraus folgt. Ein Treffer nach Steilpass auf einen zehn Meter im Abseits stehenden Stürmer, bei dem der Ball noch das Ohrläppchen eines Gegenspielers touchiert - gilt der in Zukunft? Und stärkt das dann die unbedingt zu begrüßende Institution des Videogerichts - oder beschädigt es sie weiter?

Nicht ausgeschlossen allerdings, dass sie sich das beim DFB überhaupt nicht fragen, wo sie ja mit ihrem Machtkampf schon genug zu tun haben. Dabei gäbe es viel Raum für Verbesserungen. Das Problem beginnt ja schon damit, dass die amtliche Erklärung mal wieder bis weit nach Abpfiff auf sich warten ließ.

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