Süddeutsche Zeitung

DFB-Pokal:Der verflixte sechste Wechsel

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Und Schuld ist ... Wolfsburg: Nach einem Urteil des DFB-Bundesgerichts scheidet der VfL wegen eines unerlaubten Spielerwechsels endgültig aus dem Pokal aus.

Von Johannes Aumüller

Schwer bedröppelt saßen der Trainer Mark van Bommel und andere Verantwortliche des VfL Wolfsburg vor der Fensterfront des Sepp-Herberger-Raumes in der DFB-Zentrale, teils auf Stühlen, teils sogar auf einem Tisch. Bereits zum zweiten Mal binnen einer Woche befanden sie sich in diesem Gebäude, um einen ungewöhnlichen Fehler noch zu einem guten Ende zu bringen. Doch ihre Hoffnungen, Argumentationen und Zeugenaussagen waren vergeblich. Stattdessen bestätigte das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes das Urteil der ersten Instanz: Wolfsburg scheidet wegen eines Wechselfehlers am grünen Tisch aus dem DFB-Pokal aus.

Drei Wochen ist es her, dass van Bommel dieser folgenschwere Fehler unterlief. Da wechselte er im Pokalspiel der Wolfsburger gegen Preußen Münster (3:1 nach Verlängerung) insgesamt sechs Spieler aus - dabei sind gemäß Reglement nur fünf erlaubt. Deswegen wird das Spiel nun mit 2:0 für Münster gewertet. Der Einsatz des sechsten Spielers sei eine Unsportlichkeit gewesen, sagte Achim Späth als Vorsitzender des Bundesgerichts, und die Umwertung des Spiels keine Strafe, sondern eine spieltechnische Fortsetzung, um die Wettbewerbsgleichheit zu wahren.

Dabei hatte über dem Prozess eine spannende juristische Grundsatzfrage gestanden. Sie lautete: Wer trägt die Schuld dafür, dass es zu dem unerlaubten sechsten Wechsel kam? Nur der Verein? Oder auch der Vierte Offizielle und damit das Schiedsrichter-Gespann, wie die Wolfsburger argumentierten? Denn dieses hatte den regelverletzenden sechsten Spielertausch in der 102. Minute - Admir Mehmedi kam als Teil eines Doppelwechsels - ja zugelassen. Zudem habe der Vierte Offizielle Tobias Fritsch zuvor in seiner Kommunikation mit VfL-Verantwortlichen zu verstehen gegeben, dass in der Verlängerung des Spiels ein sechster Wechsel möglich sei.

Doch diesbezüglich kam das Bundesgericht zu einem sehr eindeutigen Schluss. Zwar habe es ein Kontrollverschulden bei den Unparteiischen gegeben, weil Fritsch in diesem Moment der Auffassung war, dass Mehmedis Einwechslung erst der fünf Wolfsburger Spielertausch war und seinen Fehler erst später bemerkte. Maßgeblich sei allerdings das Verhalten des VfL Wolfsburg gewesen. "Der Verein entscheidet, wen er ein- und auswechselt und sonst niemand", sagte Späth. Der Schiedsrichter müsse einen Wechsel weder genehmigen noch zulassen. Stattdessen gehöre es zu den Grundpflichten eines Vereins, sich umfassend über die Spielregeln zu informieren. "Das Organisationsverschulden des VfL Wolfsburg ist offenkundig."

Auch ein zweites Wolfsburger Argument wies das Bundesgericht zurück. In dem Passus, auf dem Münsters Einspruch und das Urteil der ersten Instanz gründete, heißt es, dass es beim Einsatz von nicht spiel- oder nicht einsatzberechtigten Akteuren zu einer technischen Niederlage kommen kann. Laut VfL-Anwalt Christoph Schickhardt sei Mehmedi aber einsatzberechtigt gewesen, anders etwa als ein gesperrter Spieler. Der Paragraf passe hier einfach nicht. Späth hielt jedoch fest, die Einsatzberechtigung ende "in dem Moment, in dem das bestimmte Kontingent an Einwechslungen ausgeschöpft ist".

Allerdings bleibt nach dem Urteil gleichwohl ein irritierendes Thema offen: die Frage, was genau der Vierte Offizielle und die Vertreter des VfL Wolfsburg miteinander zum Thema sechster Wechsel kommunizierten. Wie schon in der Verhandlung der ersten Instanz widersprachen sich die Schilderungen der Beteiligten sehr stark. Nach Angaben von VfL-Trainer van Bommel sagte ihm Fritsch selbst kurz nach Beginn der Verlängerung, dass Wolfsburg nach drei Wechseln in der regulären Spielzeit nun noch drei Auswechselfenster und drei Auswechslungen zur Verfügung habe; Fritsch hingegen erklärte, er habe von drei Auswechselfenstern und zwei Auswechslungen gesprochen.

Wolfsburgs Torwarttrainer Pascal Formann führte sogar zwei Gespräche mit Fritsch, eines in der Pause zwischen der regulären Spielzeit und der Verlängerung, ein weiteres vor dem vierten Wechsel in der 98. Minute. Der Vierte Offizielle habe dabei seine Frage, ob man noch drei Auswechselfenster und drei Auswechslungen habe, bejaht. Auch das bestreitet Fritsch. Das Bundesgericht erklärte, dass von den Zeugen lediglich van Bommel überzeugt habe und es bei den anderen gewisse Bedenken gebe.

Dabei wirkt es durchaus befremdlich, warum Fritsch noch in der 98. Minute davon ausging, dass nun der vierte Wolfsburger Wechsel anstehe - und er vier Minuten später nicht erkannte, dass es mit dem Doppelwechsel zu einem nicht mehr erlaubten Spielertausch kommen würde. Ebenso, warum er van Bommel die wenig praxisnahe Information gegeben haben will, es gebe noch drei Auswechselfenster für zwei Wechsel. Auf der Wolfsburger Seite hingegen ist die Frage, warum man sich mehrmals nach den Wechselmodalitäten erkundigte, wenn doch Fritschs erste Auskunft schon eindeutig gewesen sei. Womöglich werden manche dieser Aussagen noch einmal ein Thema für die Sportgerichtsbarkeit es DFB.

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