DFB-Gerichtsverfahren:In die Berufung

Der rechtliche Kampf zwischen dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und seinem früheren Vize-Generalsekretär Stefan Hans dürfte sich noch lange hinziehen.

Von Johannes Aumüller, Frankfurt

Die rechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und seinem früheren Vize-Generalsekretär Stefan Hans dürfte sich noch lange hinziehen. Wie am Dienstag bekannt wurde, hat der Verband gegen ein Teilurteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt Berufung eingelegt. Dieses hatte die fristlose Entlassung des Funktionärs, die zu Beginn der WM-Affäre im vergangenen November erfolgte, als rechtswidrig eingestuft. Der DFB zieht nun vors Landesarbeitsgericht. Wann sich dieses mit der Berufung beschäftigt, ist offen.

Zugleich geht es vor dem erstinstanzlichen Frankfurter Arbeitsgericht noch um die Frage, ob wenigstens die nachgereichte ordentliche Kündigung für Hans rechtens ist. Die Vorsitzende Richterin teilte am Dienstag bei einem Verhandlungstermin mit, dass dieses Verfahren ausgesetzt sei. Der Hintergrund: Eine DFB-Mitarbeiterin, die das Gericht gerne als Zeugin hören würde, ist seit Längerem erkrankt. Schmidt appellierte erneut an die Parteien, zu einer gütlichen Einigung zu kommen. Im Sommer hatte das Gericht als Vergleich eine Zahlung von insgesamt zirka 1,4 Millionen Euro vorgeschlagen. Damit war Hans' Seite jedoch nicht vollständig zufrieden.

Der DFB wirft dem Ex-Funktionär vor allem vor, dass dieser im Sommer 2015 nicht über den Fund eines brisanten Dokumentes informiert habe. Dabei handelt es sich um den auf den 2. Juli 2000 und damit kurz vor die Vergabe der WM 2006 datierten Vertrag, den Franz Beckenbauer als Chef des deutschen WM-Komitees sowie der skandalumtoste Fifa-Wahlmann Jack Warner unterzeichneten und der Warner erhebliche Leistungen zusicherte.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: