In der Regel operiert Fedor Radmann eher diskret im Hintergrund. Doch im Zuge der Sommermärchen-Affäre rückt der langjährige Intimus von Franz Beckenbauer und umstrittene Stratege der WM-Bewerbung 2006 zunehmend in den Fokus. Nun hat er selbst ein wenig Aufregung erzeugt: Zu Jahresbeginn habe er vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) eine Zahlungsaufforderung über 6,7 Millionen Euro erhalten, tat er am Dienstag kund und bezeichnete das Begehr als "völlig absurd". Ihm sei bekannt, dass auch "alle" anderen aus dem damaligen WM-Organisationskomitee so ein Schreiben erhalten sollen, also Beckenbauer sowie die damaligen OK-Leute Wolfgang Niersbach, Horst R. Schmidt und Theo Zwanziger, sagte er laut dpa.
Radmann verweigert sich
Die Auseinandersetzung zwischen aktueller Verbandsführung und alter Garde des deutschen Fußballs eskaliert; Radmanns Ausbruch beruht allerdings auf einer etwas komplizierten juristischen Gemengelage. Ende 2015 steuerten die DFB-Verantwortlichen bei der Aufarbeitung der WM-Affäre auf eine schwierige Situation zu.
Noch immer sind die Umstände jener mysteriösen Zahlung von 6,7 Millionen Euro unklar: 2002 hatte der damalige Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus den Deutschen angeblich ein Darlehen in dieser Dimension gewährt. 2005 will es das WM-OK dann unter einem fingierten Betreff via Weltverband Fifa zurückgezahlt haben. Der Bericht der externen Freshfields-Ermittler zur Affäre soll am 4. März vorliegen, auch die Frankfurter Steuerfahnder sind aktiv.
Der DFB muss sich etwaige Schadenersatzforderungen gegen die damals Verantwortlichen offenhalten, das Gros solcher Ansprüche verjährt nach zehn Jahren. Deshalb wandte sich der Verband an die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle in Hamburg ( SZ vom 6. Februar). Das Kalkül: Die etwaigen Millionen-Ansprüche sollen so abgesichert werden, dass sie nicht verjähren, aber die Beteiligten sollten davon nicht unmittelbar etwas erfahren. Es könne ja sein, heißt es, dass solche Ansprüche nach Erkenntnissen des Freshfields-Berichts nicht bestehen; dann ließe sich die Sache ohne zusätzliches Aufsehen beilegen. Bei der ÖRA dauert es zuweilen Monate, bis solche Bescheide versandt werden.
Dabei hatte der DFB offenkundig einen Umstand nicht auf der Rechnung. Die ÖRA in Hamburg ist nur für einige Betroffene zuständig, bei anderen Akteuren lief der Weg über deren Wohnsitze in der Schweiz: Hier sind Radmann, der Weltverband Fifa und der Testamentsvollstrecker des angeblichen Darlehensgebers Dreyfus ansässig.
Die Dramaturgie des Vorgehens, aber auch die zeitlichen Abläufe in der Schweiz sind in solchen Fällen anders als in Deutschland. Hier vergehen nicht Monate, bis die zuständigen Stellen aktiv werden, sondern Tage - weshalb die Schweizer Gruppe den Bescheid Anfang Januar auf dem Tisch hatte. Danach soll Radmann die anderen alarmiert haben; seit Mitte Januar laufen offenbar intensive Gespräche in dieser Causa.
Die Beteiligten, für die das Schweizer Verfahren gilt, reagierten unterschiedlich. Radmann legte umgehend Widerspruch ein. "Ich werde ja juristisch beraten, die lachen noch nicht mal mehr darüber, sondern machen sich darüber nur noch lustig. Das wird vollkommen ins Leere laufen", sagte er dem sid. Die Fifa wiederum verhielt sich offenkundig gänzlich anders.
Sie hat sich mit der DFB-Zentrale darauf verständigt, dass "wechselseitig niemand eine Verjährung geltend machen" werde; diese Vereinbarung steht laut DFB kurz vor dem Abschluss. Das wirft in der Verbandszentrale aber auch die Frage auf, warum es im Fall Radmann nicht zu derselben Einigung kommt: "So könnte er das auch mit dem DFB beilegen", heißt es im Verband. Dem DFB gehe es nur darum, die Verjährung etwaiger Ansprüche zu verhindern.
Die Beteiligten, für die nicht das Schweizer Verfahren gilt, erhielten noch keinen offiziellen Bescheid der Hamburger Schiedsstelle. Die ÖRA pflege andere Verfahrenswege, sagt ein DFB-Sprecher, deshalb werde es in diesen Güte-Verfahren auch keine konkrete Zahlungsaufforderung wie in der Schweiz geben. Jedoch müsse die Sachlage klar erläutert und begründet werden. Der Verband könne es sich nicht leisten, bei der Schiedsstelle Schein-Anträge zu stellen.
Wer bezahlt die Kosten?
Nicht absehbar ist, wie hoch etwaige Schadensforderungen gegen damalige Verantwortliche überhaupt wären. Zunächst geht es, wie der Fall Radmann zeigt, um die falsch etikettierten 6,7 Millionen Euro. Sollte die Ermittlung der Frankfurter Staatsanwaltschaft ergeben, dass diese Summe in der Steuererklärung zu Unrecht als Betriebsausgabe deklariert war, drohen dem DFB inklusive Zinsen Nachzahlungen von etwa 3,5 Millionen Euro.
Noch happiger würde es, falls es im Zuge der Affäre dazu kommt, dass der DFB für 2006 die Gemeinnützigkeit verlöre: Dann könnten bis zu 25 Millionen Euro fällig sein. Schließlich fragt sich, wie mit den Kosten zu verfahren ist, die für die Aufarbeitung dieser Affäre anfallen. Seit Oktober ermittelt Freshfields, im Einsatz sind bis zu 30 Leute. Nach verbandsinterner Schätzung könnten die finanziellen Aufwendungen auf einen mittleren siebenstelligen Betrag hinauslaufen. Auch das wäre womöglich ein Posten, der sich bei damals Verantwortlichen einklagen ließe: Sofern sich hier eine Kausalität ergibt.