Die Deutsche Fußball Liga (DFL) muss eine geplante Abstimmung zur 50+1-Regel wegen eines Befangenheitsantrags verschieben. Nach dpa-Informationen hat die DFL alle 36 Profiklubs in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass die für die Mitgliederversammlung am 9. Oktober geplante Abstimmung nicht stattfinden könne. Zunächst hatte der Kicker darüber berichtet.
Laut 50+1 können Investoren und Anleger keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Bundesliga-Vereinen übernehmen. Nach einem langwierigen Prozedere hatten sich die DFL und das Bundeskartellamt im Juli auf drei zentrale Änderungen der Regel verständigt. Künftig muss die Vertretung des Muttervereins in den Gremien ausgegliederter Profifußball-Kapitalgesellschaften sichergestellt sein. Zudem dürfen Einzelpersonen oder Unternehmen die Klubbilanzen nicht mehr mit Sonderzahlungen ausgleichen. Als dritte Maßnahme sind die Klubs fest an ihren Standort gebunden.
Diese Anpassungen sollen die 36 Vereine nun absegnen. Im Gegenzug bekommen die drei gewährten Ausnahmen - TSG Hoffenheim, Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg - Bestandsschutz. Weitere solcher Sonderfälle soll es nicht mehr geben. Die DFL, der Deutsche Fußball-Bund und die übrigen am Verfahren beteiligten Klubs und Investoren erhalten laut Bundeskartellamt vor Erlass der abschließenden Entscheidung noch einmal rechtliches Gehör.
Der Befangenheitsantrag kam laut Kicker von der HAM International Limited, der Firma des jordanischen Unternehmers Hasan Ismaik, der 2011 beim TSV 1860 München einstieg. Mittlerweile hält HAM 60 Prozent an der Kapitalgesellschaft der Löwen. Das Bundeskartellamt prüft den Sachverhalt nun, bis zum Ende der Prüfung ergebe ein weiterer Beschluss der DFL keinen Sinn. Stattdessen sollen die 36 Vereine am 9. Dezember abstimmen.