Der Fall Pechstein:Was bisher geschah - eine Chronologie

Von der Sperre durch den Weltverband aufgrund von Indizien über diverse Gutachten und Prozesse bis hin zur aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs - der Verlauf des Falles zwischen 2009 und heute.

3. Juli 2009: Der Eislaufweltverband ISU sperrt Pechstein anhand von Indizien "wegen Blutdopings" rückwirkend vom 9. Februar 2009 für zwei Jahre. Die ISU hatte "abnormal überhöhte" Retikulozytenwerte festgestellt.

21. Oktober 2009: Pechstein erklärt, dass Mediziner bei ihr "deutliche Hinweise" auf eine Blutanomalie gefunden hätten.

25. November 2009: Der Internationale Sportgerichtshof Cas in Lausanne bestätigt das ISU-Urteil.

15. März 2010: Hämatologen bescheinigen Pechstein eine Blutanomalie. Die hohen Retikulozyten-Werte seien auf eine erblich bedingte Störung (erste Diagnose: Sphärozytose, später: Xerozytose) und nicht auf Doping zurückzuführen.

1. Oktober 2010: Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne weist Pechsteins Revisionsantrag gegen das Cas-Urteil ab. Die Sperre der Berlinerin läuft weiter bis 9. Februar 2011.

17. Februar 2011: Claudia Pechstein qualifiziert sich zehn Tage nach Ablauf ihrer Sperre beim Weltcup in Salt Lake City für die WM in Inzell und gewinnt dort über 3000 Meter Bronze.

30. Dezember 2012: Claudia Pechstein reicht beim Landgericht München ihre Schadensersatzklage ein. Gegner Pechsteins sind der Eislauf-Weltverband ISU und die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG).

Februar 2014: Bei ihren sechsten Olympischen Spielen in Sotschi wird Pechstein Vierte über 3000 und Fünfte über 5000 Meter.

26. Februar 2014: Das Landgericht München erklärt die Athletenvereinbarung in ihrem Fall für unwirksam, gibt Pechstein aber im Hauptverfahren nicht recht.

November 2014: Das Oberlandesgericht (OLG) in München deutet an, dass es Pechsteins Klage annehmen wird, da die Athletenvereinbarung ungültig sei und der Cas strukturelle Defizite aufweise.

15. Januar 2015: Das OLG erkennt die Schadensersatzklage Pechsteins über 4,4 Millionen Euro gegen die ISU an. Die ISU ihrerseits erklärt, vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Revision gehen zu wollen.

8. März 2016: Der BGH vertagt seine Entscheidung um drei Monate.

7. Juni 2016: Der BGH erklärt die Schadensersatzklage für unzulässig.

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