Süddeutsche Zeitung

Debatte um die Skifahrerin Tina Maze:Wenn die Unterwäsche ins Labor muss

Darf Tina Maze ihre Unterwäsche tragen? Oder nicht? Seit einer Woche beschäftigt der Unterzieher der Slowenin den alpinen Skirennsport. Der besteht aus einer besonderen Membran - verschafft sich die Skifahrerin dadurch einen Vorteil? Maze selbst hingegen erklärt die Angelegenheit zur Privatsache.

Michael Neudecker

Atle Skårdal sprach mit ruhiger Stimme, die Mannschaftsführer-Sitzung in Cortina d'Ampezzo hatte gerade begonnen, der Frauen-Renndirektor des Ski-Weltverbandes Fis hatte etwas zu verkünden: "Ich hoffe", sagte Skårdal, "dass der Fall damit abgeschlossen ist."

"Der Fall" ist eine skurrile Debatte, die den Skirennsport seit einer Woche beschäftigt, es geht um Regelüberprüfungen, Auslegungen, es geht um die Unterwäsche der Slowenin Tina Maze.

Nach dem Rennen von Bad Kleinkirchheim hatte der Schweizer Skiverband Protest eingelegt, wegen Mazes Unterziehanzug, der wegen einer unerlaubten Plastifizierung zu luftundurchlässig sei.

Die Fis beschlagnahmte den Unterwäscheanzug, untersuchte ihn, bis sie nun verkündete: Man habe nichts Regelwidriges entdecken können, aber die Analyse habe ergeben, dass der Unterzieher "eine Art von Membran, die auch als Form von Plastik betrachtet werden könnte, enthält". Deshalb werde "empfohlen, dass diese Unterbekleidung von Athleten nicht in Rennen getragen wird". Empfohlen?

"Absoluter Quatsch", sagt der deutsche Alpindirektor Wolfgang Maier stellvertretend für die Stimmung im Kollegium, eine Empfehlung sei wie die Richtgeschwindigkeit im Straßenverkehr, an die sich freche Fahrer nicht halten würden, "ich übrigens auch nicht". Nein, der DSV trage die Wäsche nicht.

Sie verstehe das auch nicht, sagte Tina Maze, sie wisse jetzt nicht, ob sie den Unterzieher tragen dürfe oder nicht; in Cortina ging das nicht, er war noch im Labor. Als sie im Zielraum stand, riss sie ihren Anzug auf, zum Vorschein kam ihr Sport-BH mit der Beschriftung: "Not your business". Geht euch nichts an.

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SZ vom 16.01.2012/ebc
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