Corona-Restriktionen:Wo Kinder noch trainieren dürfen

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In Berlin dürfen Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren draußen trainieren. (Foto: imago/Norbert Schmidt)

Das Sportverbot im November setzten die Bundesländer unterschiedlich um. Beim Fußball macht sich das etwa in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern bemerkbar.

Von Johannes Aumüller, Berlin/Frankfurt

Auf der Sportanlage des Fußball-Amateurvereins FC Internationale Berlin findet an diesem Montag etwas statt, das für eine Sportanlage grundsätzlich nicht so ungewöhnlich ist, aber in diesen Zeiten sehr ungewöhnlich rüberkommt: Es ist Training. Kinderfußballtraining. In etwas kleineren Gruppen zwar als zuletzt, aber im Wesentlichen so wie sonst auch in den vergangenen, Corona-geprägten Monaten, und das völlig legal und gemäß der aktuellen Verordnungslage. Und den Rest der Woche und den Rest des Novembers wird das wohl auch so bleiben. "Das freut uns wirklich sehr, dass das möglich ist", sagt Gerd Thomas, der Vorsitzende des Vereins, am Telefon.

Im Grunde gilt nach einem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten seit Montag und für den kompletten Monat in Deutschland ein Verbot für Amateur-, Breiten- und Freizeitsport, also für 90 000 Vereine mit 27 Millionen Mitgliedern. Die einzige Ausnahme ist der sogenannte Individualsport, wobei es unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, was nun alles unter diesen Begriff fällt. Aber gemäß der strengen Vorgabe ist derzeit auch den vielen Millionen Kindern und Jugendlichen in den Sportvereinen der Trainings- und der Spielbetrieb untersagt. Das Unverständnis ist vielerorts groß. Doch bei der konkreten Umsetzung der Verordnung kommt es nun in zwei Bundesländern zu Abweichungen: in Berlin und in Mecklenburg-Vorpommern.

In Berlin betrifft die Ausnahme alle Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren. Für sie dürfen die Vereine zwar keinen Spielbetrieb anbieten, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen zumindest Trainingseinheiten. Es dürfen maximal zehn Kinder in einer Gruppe sein, die Zusammensetzung dieser Gruppe darf sich im Verlauf der vier Wochen nicht ändern, und die Trainingseinheit muss draußen stattfinden. Somit können zumindest einige Freiluftsportarten wie Fußball oder Hockey doch noch Übungsstunden durchführen.

Beim FC Internationale sind es so fast 20 Mannschaften vom Bambini- bis zum D-Jugend-Alter, die weiter kicken können. Manche Gruppe mussten die Vereinsverantwortlichen teilen, aber im Prinzip war das alles problemlos machbar, weil ja das Training der älteren Jahrgänge ruht und mehr Plätze und mehr Zeiten zur Verfügung stehen, erläutert Gerd Thomas. "Manche lizenzierten Trainer sagen sogar: Kleine Gruppen sind doch eh viel besser", erzählt er: "Aber ich sehe da gar keinen sportlichen Ansatz, sondern eher den Bewegungsansatz und den sozialen Ansatz." Der FC Internationale ist ein Verein, in dem Kinder aus sehr vielen verschiedenen Kulturen zusammenkommen. Thomas' Kritikpunkt: Er hätte es noch besser gefunden, wenn man auch die Jugendlichen mit dazu genommen hätte.

In Mecklenburg-Vorpommern hat sich die Landesregierung für diesen Schritt entschieden. Dort sind laut der Verordnung Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren vom Sportverbot generell ausgenommen worden, und zwar unabhängig davon, ob ihre Sportart drinnen oder draußen stattfindet. Zumindest das Training ist so wieder möglich, wenngleich nicht automatisch, sondern nur, wenn es die jeweilige Kommune mit Blick auf das konkrete Infektionsgeschehen freigibt.

Aber unabhängig von den Ausnahmen im Kinder- und Jugendbereich setzen die Bundesländer das beschlossene Sportverbot unterschiedlich um. Gemäß den Abmachungen in der Kanzler-Runde ist "Individualsport" allein, zu zweit oder mit Angehörigen desselben Hausstandes erlaubt. Darunter fallen nach den Verordnungen der Länder und im Unterschied zu den ersten Darstellungen in der vergangenen Woche zwar nicht nur Joggen und Radfahren, sondern auch andere Sportarten wie Leichtathletik, Tennis, Golf oder Reitsport. Aber Unterschiede in der konkreten Interpretation gibt es gleichwohl. In manchen Bundesländern ist die Ausübung des Individualsports nur im Freien erlaubt, in anderen auch in Turnhallen. Im Tennis sind mancherorts nur Einzel gestattet, andernorts auch Doppel, zumindest wenn die beiden Doppelpartner aus einem Hausstand kommen.

Besonders weitreichend sind die Vorgaben in Niedersachsen. Nach den dortigen Auslegungen sind sogar Vollkontaktsportarten wie Judo oder Karate in Ordnung - solange sie "nur mit einer anderen Person betrieben werden und nicht mit wechselnden Partnerinnen und Partnern". Und extra vermerkt wird, dass im Individualsport neben dem Trainingsbetrieb auch Wettkämpfe möglich sind, wenn an dem Wettkampf maximal zwei Personen oder nur Personen aus dem eigenen Hausstand teilnehmen. Bleibt die Frage, wie oft Wettkämpfe in dieser Form wohl organisiert werden.

© SZ vom 03.11.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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