Auch der Sport ist umfassend betroffen von den neuesten Beschlüssen zur Corona-Situation, vom Spitzenfußball bis zum Breitensport. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten.
Kommt eine 2-G-Regel für Profisportler?
Seit Wochen gibt es im Sport und in der Gesellschaft Debatten um ungeimpfte Profisportler wie den Münchner Fußballer Joshua Kimmich. Gemäß dem Beschluss vom Donnerstag gilt am Arbeitsplatz künftig eine 3-G-Regel - also auch für Fußballer und Profisportler. Dies hielten die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel und der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz bei einer Pressekonferenz am Donnerstagabend so fest. Allerdings herrscht Aufregung um eine Aussage des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst: Demnach seien sich die Länderchefs einig, dass es zu 2 G für Profisportler kommen soll.
Am Freitag ergänzte Wüst bei Bild, dass das Bundesgesundheitsministerium gebeten worden sei, gemeinsam mit dem Bundesarbeitsministerium Regeln zu schaffen, um 2 G für die Profisportler durchzusetzen. Verschiedene Juristen halten diesen Schritt nicht für praktikabel. Und selbst die 2-G-Befürworter wie Wüst oder der bayerische Ministerpräsident Markus Söder ("Das wäre ein Riesensignal, dass eine Identität zwischen Fans und Spielern herrscht") räumen ein, dass eine Umsetzung rechtlich schwierig wird.
Corona beim FC Bayern:Kimmich muss erneut in Quarantäne
Der Fußballer des FC Bayern ist nicht geimpft und hatte Kontakt zu einer infizierten Person. Der Freistaat Bayern beschränkt die Zuschauerkapazitäten auf maximal 25 Prozent - zudem gelten für Fans strengere Regeln.
Der Sportrechtler Rainer Cherkeh (Hannover) weist allerdings darauf hin, dass es noch einen anderen Weg gebe: Die Profiligen könnten auf der Grundlage der grundgesetzlich geschützten Verbandsautonomie die 2-G-Regel jeweils selbst beschließen. Nach seiner Auffassung würde dies die Abwägung der Interessen zwischen einem möglichst stabilen Ligabetrieb und dem Persönlichkeitsrecht der ungeimpften Spieler hergeben. Die Vertreter der Deutschen Fußball-Liga (DFL) erklärten zuletzt dazu, dass es noch keine rechtlichen Rahmenbedingungen für eine 2-G-Regel gebe; die Möglichkeit einer verbandsjuristischen Regelung sehen sie nicht.
Zugleich ist die Lage in den verschiedenen Sportarten sehr unterschiedlich. Die Basketball- und die Handball-Bundesliga zum Beispiel verwiesen zuletzt darauf, dass es bei ihnen Impfquoten von 99 Prozent gebe und in der ganzen Liga nur einen beziehungsweise drei ungeimpfte Spieler. Im Fußball ist der Anteil der Geimpften geringer; gemäß der zuletzt veröffentlichten DFL-Abfrage unter den 36 Profiklubs liegt die Quote bei mehr als 90 Prozent. Bisher waren allerdings alle Angaben über den Impfstatus freiwillig und nicht nachprüfbar.
Was bedeuten die neuen Regeln für die Zuschauer bei den Sportgroßveranstaltungen?
Wie in allen anderen Bereichen des Lebens ist künftig die Hospitalisierungsrate - also die Zahl der im Krankenhaus behandelten Corona-Patienten pro 100 000 Einwohner - entscheidend dafür, unter welchen Bedingungen die Zuschauer ins Stadion oder in die Halle kommen. Ab einer Hospitalisierungsrate von drei (über der am Freitagnachmittag alle Bundesländer außer Hamburg und Niedersachsen lagen) ist der Zugang nur mit 2 G möglich. Das galt bei verschiedenen Profiklubs ohnehin schon. Ab einer Hospitalisierungsrate von sechs ist zusätzlich ein aktueller Test notwendig, um ins Stadion zu kommen.
Zur Zahl der Zuschauer gab es beim Bund-Länder-Treffen keine allgemeinen Abmachungen. Dies wird weiter von Fall zu Fall vor Ort entschieden. In Bayern sollen es künftig maximal 25 Prozent sein, wie Ministerpräsident Söder am Freitag verkündete; in der Münchner Arena zum Beispiel, für die in den vergangenen Wochen keine Kapazitätsbeschränkungen mehr galten, wären das also knapp 19 000 Zuschauer. Auch in den Ländern mit niedrigeren Hospitalisierungsraten ist es allerdings schwer vorstellbar, dass es nach diesem Wochenende weiter zu ausverkauften Stadien kommen wird. Sachsen verkündete am späten Freitagabend, dass Spiele ab Montag wieder vor leeren Rängen stattfinden müssen, die Regelung gilt bis zum 12. Dezember. Betroffen sind Leipzig, Aue und Dresden.
Was sind die Folgen für den Breitensport?
Ein generelles Sportverbot ist künftig nicht mehr möglich. Allerdings dürfen Ungeimpfte am Trainings- oder Spielbetrieb nur bis zu einer Hospitalisierungsrate von drei teilnehmen - danach gilt je nach Wert 2 G beziehungsweise 2 G plus. In vielen Bundesländern war 2 G vorher schon für den Indoor-Sport verordnet, nun betrifft dies aber auch Freiluftsportarten wie den Fußball. Der DOSB, der vor Kurzem noch eine "Sport- und Bewegungsgarantie" forderte, sagt dazu nun: "Wir setzen nun darauf, dass die Länder die Beschlüsse maßvoll umsetzen und die Möglichkeiten für den Sport nicht in den Länderverordnungen konterkarieren."
Grundsätzlich ist damit ein Spielbetrieb im Amateurbereich weiterhin möglich, allerdings erheblich erschwert. Die Fußballverbände von Sachsen und Thüringen hatten bereits vorab den Spielbetrieb eingestellt. Möglicherweise folgen auch noch andere.
Was ist mit dem Kinder- und Jugendsport?
Für Kinder bis einschließlich elf Jahre, für die noch keine Impfempfehlung vorliegt, ändert sich zunächst nichts; zumindest solange der Verein das Training weiter anbietet. Was die neuen Regeln für ungeimpfte Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 bedeuten, ist noch ungewiss. In dem Beschluss des Bund-Länder-Treffens heißt es mit Blick auf die 2-G- und die 2-G-plus-Regel generell, dass "Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren möglich sind". Hier sind also die einzelnen Länder am Zug. In den Bundesländern, in denen schon in den vergangenen Wochen 2 G galt, war der Kinder- und Jugendsport in der Regel ausgenommen. In Bayern hingegen fielen sie ursprünglich unter die Verschärfung. Gerade gilt nur noch eine Übergangsfrist bis Ende Dezember.