Claudia Pechstein:Fristgemäß

Die 46 Jahre alte Eisschnelllauf-Olympiasiegerin hat Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in ihrem Fall eingelegt. Das bestätigte ihr Anwalt Simon Bergmann am Donnerstag.

Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein hat fristgemäß Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in ihrem Fall eingelegt. Das bestätigte ihr Anwalt Simon Bergmann am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Im Verfahren am 2. Oktober war der Europäische Gerichtshof zwar Pechsteins Auffassung gefolgt, dass Anhörungen vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS grundsätzlich öffentlich erfolgen müssen. Der CAS hat daraufhin seine Satzungen geändert.

Nicht geteilt hatte der Gerichtshof in Straßburg Pechsteins Einschätzung, wonach der CAS kein unparteiliches Gericht ist. "Nach wie vor werden beispielsweise die Richter mit der Mehrheit der Verbande gewählt. Das allein zeigt, dass der CAS nicht wie ein staatliches Gericht urteilen kann", begründete Bergmann den Gang vor die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes. "Der CAS ist verbandsnah und weder unparteilich noch unabhängig", folgerte er. Das Gericht hatte im Oktober dem CAS keinen Mangel an Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit bescheinigt. Die 46 Jahre alte Pechstein hatte sich im Jahr 2009 vor dem Internationalen Sportgerichtshof gegen eine zweijährige Sperre wegen auffälliger Blutwerte gewehrt, die sie auf eine geerbte Blutanomalie zurückführt. Der CAS hatte die Strafe jedoch bestätigt.

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