Eisschnellläuferin Claudia Pechstein ist mit einer Beschwerde gegen den Internationalen Sportgerichtshof CAS wegen dessen angeblich fehlender Unabhängigkeit gescheitert. In einem Urteil attestierte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dem CAS am Dienstag keinen Mangel an Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit (Beschwerdenummer 67474/10). Damit hat Pechstein in ihrem jahrelangen Rechtsstreit gegen das Sport-Schiedsgericht eine Niederlage erfahren.
Dennoch stehen ihr laut den Straßburger Richtern 8000 Euro Entschädigung zu, weil der CAS ihr keine öffentliche Anhörung gewährt habe. Dadurch sei ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden. Die fünfmalige Olympiasiegerin hatte sich im Jahr 2009 vor dem CAS gegen eine zweijährige Sperre wegen auffälliger Blutwerte beschwert, die Pechstein auf eine geerbte Blutanomalie zurückführt. Der CAS bestätigte die Strafe jedoch. Pechstein machte in Straßburg geltend, dass der Sportgerichtshof CAS weder unabhängig noch unparteiisch sei. Den Vorwurf begründete die 46-Jährige laut dem Gericht unter anderem mit der Art und Weise, wie die Richter des CAS ernannt werden.
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CAS in der Kritik
Immer wieder gibt es Kritik am Internationalen Sportgerichtshof. Einer der Hauptvorwürfe lautet, es handele sich nicht um ein unabhängiges Schiedsgericht, weil die Institution durch Sportverbände finanziert werde. Mitte September hatte ein belgisches Gericht entschieden, dass die gesetzliche Verpflichtung, Streitigkeiten zwischen Spielern, Vereinen und Verbänden vor dem CAS zu regeln, rechtswidrig sei. Ausgangspunkt war eine Klage des Fußball-Clubs FC Seraing.
Was ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte?
Der EGMR mit Sitz in Straßburg beschäftigt sich mit Grundrechtsverletzungen aller Art: etwa Misshandlungen im Gefängnis, Freiheitsentzug oder Enteignungen. Hier können Bürger Beschwerde gegen den Staat einreichen, dem sie einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention vorwerfen. Pechstein beschwert sich formal gegen die Schweiz, wo der CAS sitzt. Besonders häufig geht es vor dem Straßburger Gericht - wie im Fall Pechstein - um das Recht auf ein faires Verfahren. Der EGMR gehört zum Europarat, einer Staatenorganisation mit 47 Mitgliedstaaten, darunter Nicht-EU-Länder wie Russland, die Ukraine und die Türkei.
Mit der EU hat das Gericht nichts zu tun. Auch in anderen sportpolitischen Fragen hat sich der EGMR schon zu Wort gemeldet. So stärkte er im Januar das bestehende Doping-Kontrollsystem. Doping-Fahnder dürfen nach Ansicht der Richter Profisportler verpflichten, Monate im Voraus Angaben zu ihren Aufenthaltsorten zu machen. Das sogenannte Whereabout-System verstoße nicht gegen ihr Recht auf Achtung des Privatlebens, hieß es in dem Urteil.