Leichtathletik:Semenya zieht vor Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Caster Semenya

Kämpft weiter für ihr Startrecht: Caster Semenya

(Foto: dpa)

Die zweifache Olympiasiegerin reicht erneut Klage ein gegen die sogenannte Testosteronregel des Leichtathletik-Weltverbandes - nun bei der höchsten Instanz.

Die zweimalige 800-Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya (Südafrika) hat im Kampf gegen die sogenannte Testosteronregel des Leichtathletik-Weltverbandes World Athletics Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht. Das teilten ihre Anwälte am Donnerstag mit.

Semenya (30) hatte den Schritt bereits im vergangenen November angekündigt, nachdem sie sowohl vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS als auch der Nachfolgeinstanz, dem Schweizer Bundesgericht, juristische Niederlagen hinnehmen musste.

Läuferinnen wie Semenya mit sogenannten "Differences of Sex Development" (DSD) dürfen nach der Regel des Weltverbandes nur dann international auf den Strecken zwischen 400 m und der Meile bei den Frauen starten, wenn sie ihren erhöhten Testosteronspiegel durch die Einnahme von Medikamenten unter einen Grenzwert drücken.

"Semenyas andauernder Kampf für Würde, Gleichberechtigung und die Menschenrechte von Frauen im Sport hat mit der Einreichung eines Antrags beim EGMR einen entscheidenden Schritt nach vorne gemacht", teilten ihre Anwälte in einer Erklärung mit. Für die Anhörung in Straßburg wurde noch kein Termin angesetzt.

Semenya hatte vor der Verlegung der Olympischen Spiele von Tokio ins Jahr 2021 angekündigt, dort über die 200 Meter zu starten. "Alles, worum wir bitten, ist, ein für alle Mal frei laufen zu dürfen, als die starken und furchtlosen Frauen, die wir sind und immer waren", wird sie in der Erklärung zitiert.

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