Am 26. März verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz, ob die Vereine der Bundesliga an den Polizeikosten beteiligt werden dürfen, die den Ländern durch die Austragung von Fußballspielen entstehen. Ausgangspunkt dieses Rechtsstreits mit Grundsatzbedeutung ist ein Gebührenbescheid, den das Land Bremen der Deutschen Fußball Liga (DFL) nach der Partie Werder Bremen gegen Hamburger SV am 19. April 2015 zukommen ließ. Für die besonderen Polizeikosten bei diesem sogenannten Hochrisikospiel stellte der Stadtstaat 425 718, 11 Euro in Rechnung.
Polizeikosten in der Bundesliga:"Der Fußball ist nicht Verursacher der Gewalt"
Dürfen Bundesliga-Vereine an Polizeikosten bei Spielen beteiligt werden? DFL-Chef Rauball erklärt, warum er die Forderung des Landes Bremens nicht versteht - und wie die Polizei entlastet werden könnte.
Interview von Philipp Selldorf
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