BundesligaMainz 05 verliert vor Gericht gegen früheren Profi El Ghazi

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Anwar El Ghazi (vorne) absolvierte nur drei Bundesligaspiele für Mainz 05. Trotz des Gerichtsurteils ist es unwahrscheinlich, dass weitere hinzukommen.
Anwar El Ghazi (vorne) absolvierte nur drei Bundesligaspiele für Mainz 05. Trotz des Gerichtsurteils ist es unwahrscheinlich, dass weitere hinzukommen. (Foto: Alex Grimm/Getty Images)

Wegen mehrerer propalästinensischer Instagram-Beiträge hatte Mainz 05 dem Fußballprofi Anwar El Ghazi fristlos gekündigt. Diesen Vorgang erklärte ein Arbeitsgericht nun für unwirksam. Es geht um eine Millionensumme.

Das Arbeitsgericht Mainz hat die fristlose Kündigung des 1. FSV Mainz 05 gegen Fußballprofi Anwar El Ghazi wegen dessen propalästinensischen Instagram-Posts für unwirksam erklärt. Die Vorsitzende Richterin Bettina Chaudhry begründete dies damit, dass keine Pflichtverletzung vorlag, die eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses nötig mache.

Bei der Entscheidung ging es um einen Social-Media-Post von El Ghazi am 1. November 2023, in dem er gesagt hatte, dass er zu seinem ursprünglichen Posting stehe und dies nicht zurücknehme. Nach Verständnis eines allgemeinen Publikums sei das von der Meinungsfreiheit gedeckt, heißt es im Urteil. Somit handle es sich nicht um eine Verletzung der Treuepflicht, die eine fristlose Kündigung nötig mache. El Ghazi ist Niederländer mit marokkanischen Wurzeln. Ihm stehen etwa 1,7 Millionen Euro an offenen Gehältern und Bonuszahlungen zu. Er sei zudem wieder als Lizenzspieler zu beschäftigen.

Erster Post wird nicht bewertet – El Ghazis Vertrag durch Klassenerhalt verlängert

Nach dem Angriff von Hamas-Terroristen auf Israel am 7. Oktober 2023 hatte El Ghazi in einem später gelöschten Instagram-Beitrag geschrieben: „Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein.“ Gemeint ist, dass sich Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer ausdehnen sollte. Damit wird Israel gewissermaßen das Existenzrecht abgesprochen.

Dieser Post wird für die Legitimität der fristlosen Kündigung nicht bewertet, da es für solche Fälle eine 14-tägige Frist nach Bekanntwerden des Kündigungsgrunds gibt. Der FSV Mainz 05 kündigte an, die Entscheidung prüfen zu wollen. El Ghazi hatte gegen die fristlose Kündigung der Mainzer geklagt. Sein Vertrag bei den Rheinhessen lief ursprünglich bis zum 30. Juni dieses Jahres, verlängert sich aber wegen des Klassenerhalts der Mainzer um ein Jahr.

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