"Verstöße gegen ihm obliegende Loyalitätspflichten"
Die außergerichtliche Einigung zwischen dem Hamburger SV und seinem ehemaligen Sportdirektor Oliver Kreuzer ist hinfällig. Der Fußball-Bundesligist hat den bislang freigestellten Kreuzer am Freitag "außerordentlich aus wichtigem Grund" entlassen. "Anlass waren insbesondere wiederholte Verstöße gegen ihm obliegende Loyalitätspflichten", informierte der HSV auf seiner Internetseite.
Spekuliert wird, dass der HSV ihm vereinsschädigende Äußerungen in den vergangenen Wochen unter anderem zur Rolle von Investor Klaus-Michael Kühne vorwirft. Der Verein wollte Details "aus Respekt gegenüber Herrn Kreuzer" nicht mitteilen.
Im September beurlaubt
Kreuzer hatte sich mit dem HSV Anfang September außergerichtlich geeinigt. Dabei sollen dem früheren Sportchef dem Vernehmen nach eine Abfindung in Höhe von 800 000 Euro sowie Dienstwagen und Diensthandy zugesprochen worden sein. Kreuzers Dreijahresvertrag war bis zum 30. Juni 2016 datiert. "Die Vorgehensweise des Vereins ist am Rande dessen, was man juristisch spielen darf. Offensichtlich will man die Abfindung drücken", sagte der Hamburger Fachanwalt Heiko Hecht am Freitag der Nachrichtenagentur dpa.
Kreuzer kann nun klagen
Kreuzer kann gegen die nachträgliche Entlassung klagen. Sollte es zur Verhandlung vor dem Arbeitsgericht kommen, "wird der HSV Schadensersatzansprüche durchsetzen wollen", sagte Hecht.