Bundesliga: FC St. Pauli:Doch kein Geisterspiel

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) erlaubt dem FC St. Pauli, die Partie gegen Werder Bremen doch mit Fans auszutragen. Eine Strafe für den Kiezklub gibt es dennoch.

Der FC St. Pauli muss trotz des Becherwurf-Skandals nun doch nicht das erste Geisterspiel der Bundesliga-Geschichte bestreiten. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte den Verein am Donnerstag stattdessen, das erste Spiel der neuen Saison mindestens 50 Kilometer außerhalb Hamburgs auszutragen.

Die Fans von St. Pauli dürfen auch zum Spiel gegen Werder Bremen ins Stadion. (Foto: AFP)

Damit korrigierte das Gericht in Frankfurt/Main das Urteil aus erster Instanz, wonach der abstiegsbedrohte Club die Partie gegen Werder Bremen am Ostersamstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit hätte bestreiten müssen. St. Pauli nahm das Urteil ebenso wie der DFB-Kontrollausschuss an. Zudem darf der Verein "nicht mehr als 12.500 eigene Fans zulassen", sagte der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz nach der mündlichen Verhandlung in der DFB-Zentrale.

Chefankläger Anton Nachreiner vom DFB-Kontrollausschuss hatte erneut ein Geisterspiel gefordert. Das Spiel gegen Schalke 04 am 1. April war in der 87. Minute abgebrochen worden, weil ein Pauli-Fan den Schiedsrichter-Assistenten Thorsten Schiffner mit einem geworfenen Bierbecher verletzt hatte. Die Begegnung war mit 2:0 für Schalke gewertet worden.

St. Paulis Vizepräsident und Anwalt Gernot Stenger hatte schon vor dem Urteil den Gang vor das Bundesgericht angekündigt, falls es zu einem Geisterspiel" in dieser Spielzeit gekommen wäre. "Gegen ein Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit würden wir uns weiter wehren." Er kündigte auch an, dass der Verein 50.000 Euro für soziale Zwecke drauflegen wüde, wenn es nur zu einer Geldstrafe kommen würde.

Da sich das Gericht laut Lorenz "nicht als Durchlauferhitzer" sehen wollte und befürchtete, dass Pauli angesichts der bedrohlichen sportlichen Lage auf Zeit spielt, schlug der Vorsitzende Richter nach der Zeugenvernehmung ein Gespräch der Parteien hinter verschlossenen Türen vor. Dort konnte aber kein Kompromiss gefunden werden. St. Pauli hatte Einspruch gegen die Einzelrichter-Entscheidung vom 8. April eingelegt.

Stenger betonte, dass der Club nach wie vor "schockiert" von dem Vorfall ("ein Horror") sei und entschuldigte sich erneut bei Schiffner. Er bezeichnete aber eine "Geisterspiel"-Strafe als "zu hart" und sagte: "Diese Tat eines Einzelnen können wir nicht durch irgendeine Schutzmaßnahme verhindern." Ein Verdächtiger, den den Bierbecher geworfen haben soll, ist inzwischen ermittelt. Er soll unter erheblichem Alkoholeinfluss gestanden haben.

Schiedsrichter Deniz Aytekin (Altenberg) schilderte, wie es zu dem Spielabbruch gekommen war. Seine Assistenten Schiffner und Holger Henschel (Braunschweig) seien auch mit einem Feuerzeug und Münzen beworfen worden. Schiffner selbst schilderte, wie er "plötzlich und unerwartet einen heftigen Schlag ins Genick bekommen habe". Ein Arzt im Krankenhaus habe ihm später eine Prellung bescheinigt. "Ich hatte Glück im Unglück", sagte der Linienrichter aus Konstanz und sprach von Kopf- und Nackenschmerzen auch noch in den Tagen danach.

Das Einzelrichter-Urteil des DFB-Sportgerichts war mit mangelndem Schutz des Schiedsrichter-Assistenten begründet worden. Eine Partie ohne Anhänger-Unterstützung hätte den Club mit möglichen Einbußen von 587.000 Euro hart getroffen, wie Stenger ausführte. Das auf Abstiegsrang 17 abgestürzte Team braucht in den zwei ausstehenden Heimspielen gegen Bremen und Bayern München jegliche Unterstützung.

Der Abstieg in die zweite Liga, so der Vereinsvizepräsident, würde Pauli 13 Millionen Euro kosten. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters Lorenz gab es in dieser Saison bereits 48 Fälle in der 1. und 46 in der 2. Liga, bei denen die Clubs wegen Fehlverhaltens ihrer Fans bestraft worden sind. Vier Vereinen wurde ein Spiel zumindest unter Teilausschluss der Fans angedroht. Auch der FC St. Pauli war bereits "vorbestraft".

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