Süddeutsche Zeitung

Breitensport:Paddelschläge zur Normalität

Die ersten Lockerungen der Corona-Schutzbestimmungen werden überall erleichtert aufgenommen. Die Tücken liegen im Detail: in den uneinheitlichen Regeln.

Von Barbara Klimke

Wanderungen sind wieder möglich, verkündet der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB). Vielleicht schon bald, im Verlauf des Sommers, könnte es unter Einhaltung strikter Hygienevorschriften zu kleineren Radtourenfahrten und Jedermannrennen kommen, lässt der Bund Deutscher Radfahrer ausrichten. Im Kanuverband darf ebenfalls endlich losgepaddelt werden. Denn auch dieser Sport, so erklärte das Verbandspräsidium am Donnerstag, genießt den "großen Vorteil", dass er "fast ausnahmslos im Freien durchgeführt" wird. Wenn derlei Selbstverständlichkeiten als ein Gewinn an Lebensqualität gepriesen werden, dann darf man das als ein Signal werten: Mit kleinen Schritten, mit Paddelschlägen und zaghaften Tritten ins Pedal kehrt auch der Breitensport langsam in die Normalität zurück.

Die ersten Lockerungen der Corona-Infektionsschutzbestimmungen werden landauf, landab erleichtert aufgenommen. DOSB-Präsident Alfons Hörmann sprach von einer bewegenden Nachricht für die 27 Millionen Mitglieder in den 90 000 Vereinen. Auch der Kanuverband (DKV) ist hocherfreut, dass Individualsport unter freiem Himmel bei Einschränkungen - strengen Abstandsregeln und Kontaktlosigkeit - jetzt wieder möglich sein soll.

In der Praxis aber ist die Sache komplizierter, wie DKV-Chef Thomas Konietzko am Donnerstag bei einer Präsidiums-Videokonferenz erkannte: Denn die Vorgaben der Bundesländer bei der Wiederaufnahme des Trainings fallen unterschiedlich aus. Konietzko spricht von einem "Flickenteppich lokaler Regeln". So dürfen die Bootshäuser, wo die Kajaks lagern, im Prinzip nun wieder geöffnet werden. Wann und wo jedoch, wird oft von den Eigentümern und Besitzern entschieden, das sind in der Regel Vereine oder Kommunen. Der Verbandschef berichtet vom Fall eines Kanuten, der just nach den Beschlüssen von Bund und Ländern offenbar eine Ordnungswidrigkeit begangen habe: Er durfte zwar paddeln, aber das Bootshaus in seinem Ort noch nicht wieder betreten. Der DKV bittet Politiker auf allen Ebenen nun um eine einheitliche Beschlusslage: Es müsse "überall gleiche Regeln für den organisierten Wassersport in ganz Deutschland" geben, heißt es in einem am Donnerstag verfassten Statement.

Denn die nun gültigen Vorgaben der einzelnen Bundesländer unterscheiden sich signifikant. So dürfen in Bayern die Vereine erst vom Montag, dem 11. Mai, an wieder unter Auflagen Übungen auf Trainingsplätzen anbieten. Erlaubt ist Sport "an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen", ohne Zuschauer und unter Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzregeln sowie mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern. Hallen, Schwimmbäder und Fitnessstudios bleiben verriegelt. Die Verordnung der Bayerischen Staatskanzlei gilt vorerst bis zum 17. Mai. "Je nach Veränderung der Corona-Lage erfolgen weitere Schritte", heißt es dazu im Bayerischen Landessportverband. Anders ist die Lage etwa in Nordrhein-Westfalen, wo bereits seit Donnerstag der Trainingsbetrieb "im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport" unter freiem Himmel wieder möglich ist. Dort hat der Landessportbund NRW schon den detaillierten Eröffnungsstufenplan von Ministerpräsident Armin Laschet veröffentlicht: Am 11. Mai sollen Fitnessstudios, Sporthallen und Tanzschulen unter strengen Auflagen aufgesperrt werden. Schwimmen in den Freibädern könnte demnach am 20. Mai möglich sein. Nur die reinen Spaßbäder bleiben weiter geschlossen. Kleine Schritte überall. Aber bis zum Beispiel die Kanuten kleinere Regatten fahren können, wird noch ein wenig Zeit vergehen. Denn generell gilt weiter: Bundesweit sind Großveranstaltungen bis zum 31. August untersagt.

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SZ vom 08.05.2020
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