Amateursport in Bayern:Vorsichtige Erleichterung in den Sportvereinen

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Bis 12. Januar sind Jugendliche von 12 bis 17 Jahren weiterhin ausgenommen von der 2-G-plus-Regel (Foto: Robert Haas)

Aktiv sein trotz Pandemie? Die großen Breitensportvereine reagieren positiv auf die jüngsten Beschlüsse der Staatsregierung - hoffen aber auch, dass Jugendlichen noch mehr Zeit zur Impfung eingeräumt wird.

Von Andreas Liebmann

Es geht, ganz streng genommen, nur um drei Tage. Vom 10. bis zum 12. Januar werden viele ungeimpfte Jugendliche in Bayern tatsächlich davon profitieren, dass die Staatsregierung jene Ausnahmeregel verlängert hat, dank der die Heranwachsenden zuletzt auch ohne doppelte Impfung Zugang hatten zu musischen und sportlichen Aktivitäten. Eigentlich gilt dafür die 2-G-plus-Regel. Die Übergangsfrist wäre Ende Dezember ausgelaufen, nach den Entscheidungen vom Dienstag hat sie nun aber bis zum 12. Januar Bestand. Da in vielen Vereinen während der Weihnachtsferien allerdings gar kein Jugendtraining stattfindet, ist die tatsächliche Erleichterung von sehr kurzer Dauer.

Kritik und Enttäuschung halten sich an der Basis allerdings in Grenzen. Es überwiegt offenbar die Zufriedenheit, dass die Frist erst einmal verlängert ist und dem Amateursport zudem mit dem Wegfall der Testpflicht für Outdoor-Sportarten und in der Halle für Geboosterte geholfen wird. Auch Michael Weiß, der Vorsitzende der Bayerischen Sportjugend im Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV), begrüßte die Verlängerung der Ausnahmeregelung für Jugendliche: "Es war und ist unser Ziel, dass Kinder und Jugendliche trotz der pandemiebedingten Einschränkungen ihren Sport ausüben können", sagte er. "Jede Maßnahme, die dazu beiträgt, hilft."

Das Thema bleibt knifflig: "Wir als Vereine haben dazu auch keine einheitliche Meinung."

Ähnlich sehen es die großen Breitensportvereine, die zuletzt ihre Sorgen artikuliert hatten, dass ihnen und ihren Mannschaften mit dem Ende der Frist knapp die Hälfte der Zwölf- bis 17-Jährigen wegbrechen könnte - auch die impfwilligen, die noch nicht oder noch nicht vollständig immunisiert sind. "Grundsätzlich bin ich zufrieden", kommentiert etwa Geschäftsführer Veit Hesse vom MTV München die neue Lage.

Die Entscheidungen zeigten, dass sich die Politik auch über die Belange des Sports Gedanken mache. Die Hoffnung, dass die Ausnahmeregel auch über den 12. Januar hinaus weiter verlängert wird, schwingt allerdings mit, weil es nicht nur angesichts der aktuellen Impfstoffknappheit dauere, ehe sich alle immunisieren könnten, die das wollten. Wie berichtet, plädieren die großen Breitensportvereine keineswegs dafür, Jugendliche auf Dauer von den 2-G-Regeln auszunehmen, sondern unterstützen mehrheitlich die Impfkampagne.

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"Wir als Vereine haben dazu aber auch keine einheitliche Meinung", stellt Heiko Hiller, der Geschäftsführer des SV Wacker Burghausen, klar. Denn eine der schwierigen Grundfragen bleibe, ob nun nicht Kinder und Jugendliche auch deshalb Impfdruck bekämen, weil schlicht zu wenige Erwachsene zur Impfung bereit sind. Die Erleichterung für Geboosterte begrüßt Hiller eindeutig, sie sei ein wichtiges Signal und eine konkrete Hilfe für den Sport. Zum Thema Jugendliche überwiege dagegen die Skepsis.

Bis 12. Januar sind weitere Entscheidungen zum Infektionsschutz fällig

Bis zum 12. Januar erwarte er keine signifikante Änderung der Lage in dieser Altersgruppe, und bis dahin - diese Frage hätten die Vereine untereinander ergebnislos diskutiert - wisse bisher auch niemand, wie es um die Testpflicht der Jugendlichen bestellt sei. Denn die ist für die Schüler ja nur mit Verweis auf regelmäßige Schultestungen nicht erforderlich, um Sportstätten zu nutzen. Doch Schultests finden während der Ferien nicht statt.

Er sehe das pragmatisch, sagt Hiller, schließlich passiere bis zum Ferienende auch in den meisten Vereinen nichts, das Problem im Anschluss sei aber noch nicht gelöst: "Die Rechnung, dass in vier Wochen alles besser ist, wird nicht aufgehen." Die Vereine, berichtet Hiller, hofften vielmehr darauf, dass die neue Frist vorerst nur deshalb auf den 12. Januar falle, weil bis dahin ohnehin weitere Entscheidungen zum Infektionsschutz fällig seien - und mit diesen vielleicht auch beschlossen werde, dass Jugendliche noch bis Ende des ersten Quartals Zeit bekämen, vollständig geimpft zu sein.

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