Beachvolleyball:Wettbewerbsrecht im Sand

FIVB Beach volleyball Beachvolleyball World Championships Hamburg 2019 30 06 2019 Cinja Tillmann

Nicht berücksichtigt vom DVV: Cinja Tillmann (l.) und Kim Behrens.

(Foto: Peter Weber/Beautiful Sports/imago)

Weil der Verband die Beachvolleyballerinnen Behrens/Tillmann nicht nominiert, leitet das Duo juristische Schritte ein.

Von Felix Meininghaus

Die Frage interessierte die Szene der Beachvolleyballer tagelang: Wo steckten eigentlich Behrens/Tillmann in Gstaad? Tatsächlich war es selbst für Insider kaum ersichtlich, dass Kim Behrens, 26, und Cinja Tillmann, 28, in der Woche, nachdem sie bei der viel beachteten WM in Hamburg auf Rang 17 gelandet waren, nicht beim Fünf-Sterne-Event des Weltverbandes FIVB in der Schweiz antraten. Dabei war das Duo in der Teilnehmerliste verzeichnet und hätte sogar eine Startberechtigung im Hauptfeld gehabt.

Doch zum Einsatz kam es nicht. Der Deutsche Volleyball-Verband (DVV) hatte andere Pläne und meldete das Duo kurzerhand ab. Behrens/Tillmann waren von den Funktionären bereits in Warschau ausgebootet worden, und sie werden beim prestigeträchtigen Turnier in Wien ebenfalls unfreiwillig zum Zuschauen verurteilt sein. Der Grund ist simpel: Der Verband baut nicht auf sie, sondern auf die vier Nationalteams - obwohl Behrens/Tillmann kurioserweise in der aktuellen Rangliste das viertbeste deutsche Duo sind. Die beiden Athletinnen aus Bremen und Münster empfinden das als "krasse Ungerechtigkeit", wie Kim Behrens sagt: "Als Athletin muss ich vor jeder Saison unterschreiben, dass ich mich an die Regeln des Fair Play halte. Und dann werde ich so behandelt."

Das Duo will das nicht hinnehmen und hat mit anwaltlicher Hilfe rechtliche Schritte eingeleitet. Nähere Details mag Kim Behrens nicht benennen, "weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt". Am Pranger stehen der DVV und sein Sportdirektor Niclas Hildebrand. Dieser betont, bei seinem Arbeitgeber sei "noch nichts eingegangen, meines Wissens befinden wir uns also nicht in einem Rechtsstreit".

Das könnte sich schnell ändern. Hildebrand berichtet zwar von diversen Gesprächen mit den Athletinnen, "doch an einem bestimmten Punkt kommen wir nicht weiter". Und zwar an dem, dass der DVV auf dem Recht beharrt, bei der Nominierung das letzte Wort zu haben. Sein Job sei es, "den Erfolg bei Olympischen Spielen abzusichern", betont Hildebrand, weil daran "staatliche Fördergelder gebunden sind, die für unseren Verband überlebenswichtig sind". Um das zu gewährleisten, "muss ich nicht der fairste Sportdirektor sein".

Der Verband traut dem Duo langfristig keine olympische Medaille zu

Bei seiner Expertise hat Hildebrand die beiden Abwehrspielerinnen Behrens und Tillmann, die sich vor der Saison aus der Not heraus fanden, weil Behrens' frühere Partnerin Sandra Ittlinger zu Nationalspielerin Chantal Laboureur wechselte, nicht auf dem Schirm: "Das mag hart klingen", sagte er, "aber in unserer Analyse sind wir zu dem Schluss gekommen, dass wir ihnen langfristig nicht zutrauen, die Qualifikation für die Olympischen Spiele zu schaffen und dort um eine Medaille mitzuspielen." Vielmehr müsse er darauf achten, dass die vom DVV geförderten Nationalteams in den Genuss der besten Startbedingungen kommen. Etwa indem Behrens/ Tillmann abgemeldet werden, um anderen deutschen Teams das ungeliebte Prozedere des sogenannten Country Quota zu ersparen, bei dem Duos aus einem Land in einer Vorqualifikation gegeneinander antreten.

Das mögen die Spielerinnen nicht hinnehmen und fordern einen freien Wettbewerb. Kim Behrens verweist darauf, dass sich die besten Brasilianerinnen und sogar die dreimalige Olympiasiegerin Kerri Walsh aus den USA dem Country Quota stellen. Einen solchen Vergleich lässt Hildebrand nicht gelten: "Diese Nationen haben eine größere Leistungsdichte als wir. Die können sich diesen Luxus leisten. Wir fördern dagegen nur Teams, denen wir Erfolge auf höchstem Niveau zutrauen."

Das sehen Behrens/Tillmann natürlich anders. "Der DVV greift komplett in unsere Karriere ein", sagt Behrens, die bei der Polizei beschäftigt ist und für ihre Aktivitäten als Beachvolleyballerin vom Dienst freigestellt wird. Das Duo erhofft zumindest eine finanzielle Entschädigung; die auf dem Weg zur Qualifikation für die Olympischen Spiele in Tokio so wichtigen Punkte könne ihnen "ohnehin niemand wiedergeben".

Nach den Querelen um das Team Karla Borger und Margareta Kozuch, die vor zwei Jahren die Szene der Beachvolleyballer in Wallung versetzen, hat der DVV also wieder einen hausgemachten Streit. Erneut geht es darum, dass sich ein Team diskriminiert fühlt und zur Wehr setzt. Doch während es damals eine gütliche Einigung gab, könnte die Angelegenheit dieses Mal grundsätzlich geklärt werden.

Die Kernfrage, um die sich die Auseinandersetzung dreht, ist folgende: In welchem Maße muss ein Verband bei seiner Nominierung die Einzelschicksale von Athleten und Athletinnen berücksichtigen, auf die er zwar nicht setzt, die sich jedoch als Profis definieren und die im Kampf um Preisgelder und Ranglistenpunkte Gleichberechtigung einfordern? Es deutet einiges darauf hin, dass diese Frage nicht am Strand, sondern von einem Richter beantwortet wird.

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