Beachvolleyball:DVV legt Berufung im Fall Kim Behrens/ Cinja Tillmann ein

Der Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Volleyball-Verband (DVV) und dem Beachvolleyballteam Kim Behrens/Cinja Tillmann (Flacht/Hildesheim) geht in die nächste Runde. Am Dienstag teilte der DVV mit, dass er Berufung am Oberlandesgericht Frankfurt gegen ein Anfang Oktober vom Landgericht Frankfurt erlassenes Urteil eingelegt hat. In erster Instanz war der DVV zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 17 000 US-Dollar (14 450 Euro) verurteilt worden. Die beiden Sportlerinnen, EM-Zweite im September in Jurmala, hatten geklagt, weil der Verband sie nicht als National- sondern als Kaderteam führt und vier andere Beach-Duos bevorzugt. Der DVV sichert diesen vier Nationalteams ein Startrecht bei internationalen Turnieren zu, unabhängig von der Weltranglistenposition.

Behrens und Tillmann fühlten sich benachteiligt, durch die Vorauswahl des DVV seien ihnen Gagen und Preisgelder entgangen. Bei der EM konnten beide nur antreten, weil Karla Borger und Julia Sude (Düsseldorf) ihre Teilnahme absagten. Das Landgericht gab den beiden Sportlerinnen recht und bezifferte die geschätzten Verluste des Duos auf mindestens 17 000 Dollar.

Der DVV dagegen bleibt bei seiner Sicht der Dinge. "Nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung haben wir diese durch unseren Rechtsbeistand prüfen lassen. Mit dem Fazit, dass wir der Argumentation des Landgerichts Frankfurt nicht folgen und eine andere Rechtsauffassung teilen. Aus diesem Grund haben wir uns für diesen Schritt entschieden", sagte DVV-Generalsekretärin Nicole Fetting.

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