Bayern-Präsident und Steuerhinterziehung:Staatsanwaltschaft klagt Uli Hoeneß an

Die Münchner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Uli Hoeneß abgeschlossen und erhebt Anklage wegen Steuerhinterziehung. Nun muss die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II über die Zulassung der Anklage gegen den Boss des FC Bayern entscheiden - der Prozess dürfte sich hinziehen.

Von Hans Leyendecker

Die Staatsanwaltschaft München II hat am Dienstag gegen Uli Hoeneß Anklage wegen Steuerhinterziehung erhoben. Die Summe soll 3, 2 Millionen Euro betragen. Die Verteidigung von Hoeneß kann sich zu der Anklage in den nächsten vier Wochen äußern.

Falls die zuständige 5. Strafkammer des Landgerichts München II die Anklage zulassen sollte, könnte der Prozess gegen den Präsidenten des FC Bayern schon im Spätherbst beginnen.

Hoeneß hatte Mitte Januar bei den Finanzbehörden in Rosenheim eine Selbstanzeige eingereicht. Er gab zu, Kapitalerträge auf einem Depotkonto bei der Zürcher Privatbank Vontobel nicht versteuert zu haben. Fast zeitgleich überwies Hoeneß damals eine Abschlagszahlung in Höhe von zehn Millionen Euro an das für ihn zuständige Finanzamt in Miesbach.

Er wollte offenbar sichergehen, dass die Selbstanzeige auf jeden Fall wirksam sein würde, da die vermutete Steuerschuld deutlich niedriger lag. Die Vontobel Bank hatte im Herbst 2012 für den Fall, dass das deutsch-schweizerische Steuerabkommen zustande kommen sollte, eine Einmalzahlung von Hoeneß in Millionenhöhe ausgerechnet.

Das Abkommen kam aber nicht zustande. Die Selbstanzeige im Januar löste, wie in solchen Fällen üblich, ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung aus.

Von Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft wird dann geprüft, ob die Selbstanzeige wirksam ist. In aller Regel werden die Verfahren geräuschlos eingestellt. Im Fall Hoeneß galt die Regel aber nicht. Die Selbstanzeige, bei der dem Bayern-Präsidenten ein Steuerberater, ein Wirtschaftsanwalt und ein in Altersteilzeit befindlicher Steuerfahnder halfen, war offenkundig übereilt gestellt worden und aus Sicht der Ermittler unwirksam.

War die Tat bereits entdeckt?

Offenbar geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Tat bereits entdeckt gewesen ist, als Hoeneß die Selbstanzeige abgab. In einem solchen Fall ist eine Selbstanzeige nicht wirksam.

Ein Reporter des Magazins Stern hatte sich Mitte Januar nach dem Konto einer deutschen "Sportgröße" bei der Vontobel-Bank erkundigt, aber weder den Namen Hoeneß noch den Namen des FC Bayern genannt.

Daraufhin hatte sich Hoeneß dennoch entschlossen, sehr kurzfristig die Selbstanzeige auf den Weg zu bringen. Die Staatsanwaltschaft hatte im März das Haus von Hoeneß durchsucht und einen Haftbefehl beantragt, der dann von einer Richterin erlassen wurde.

Der Haftbefehl wurde gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von fünf Millionen Euro außer Kraft gesetzt. Hoeneß bekam dann im Mai seinen Pass zurück und durfte auch am 25. Mai zum Endspiel in der Champions League zwischen dem FC Bayern und Borussia Dortmund nach London reisen.

Falls die Wirtschaftskammer des Landgerichts München II die Anklage zulassen sollte, ist von einem längeren Prozess auszugehen. Experten gehen indes davon aus, dass Hoeneß am Ende trotz der hinterzogenen Steuern in erheblicher Millionenhöhe keine Haftstrafe erhalten wird. Unklar ist allerdings, ob er im Fall einer Verurteilung Aufsichtsratschef des FC Bayern bleiben kann.

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