Ermittlungen im Fall Jatta:Neue Fragen zur Verhältnismäßigkeit

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HSV-Profi Bakery Jatta (links) im Spiel gegen den 1. FC Nürnberg. (Foto: Daniel Karmann/dpa)

Das Hamburger Landeskriminalamt versucht nun auch über Videostudien die Identität des HSV-Profis zu klären. Gegen das Vorgehen der Ermittler regt sich immer mehr Widerstand.

Von Thomas Hürner, Hamburg

Beim Hamburger SV kämpfen häufig Splittergruppen um ihre Anliegen, sowohl im inneren Zirkel des Klubs als auch in Kreisen der Anhängerschaft. Beim sogenannten "Fall Jatta" kann davon jedoch keine Rede sein, es herrscht große Einigkeit unter Verantwortlichen und Beobachtern. Entsprechend groß war die Welle der Empörung im Netz, als der Kommentator des Bezahlsenders Sky während der Übertragung der Zweitliga-Partie des HSV beim 1. FC Nürnberg (1:1) am Samstag seine Einschätzung zu der Sache preisgab. "Vielleicht ist bei Bakery Jatta dann doch ein bisschen auch das Problem, dass man ja immer wieder versucht herauszufinden, ob er tatsächlich der Bakery Jatta ist, der er vorgibt zu sein," sagte der Kommentator. Es ging heiß her in den sozialen Medien, wie schon in den Tagen zuvor.

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In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass die Uni Freiburg einen Auftrag vom Landeskriminalamt Hamburg erhalten hat: Eine Forscherin des Instituts für Biologische Anthropologie soll ein Gutachten erstellen, in dem die Bewegungen von Jatta und eines gambischen Fußballers namens Bakary Daffeh gegenübergestellt werden. Gegen Jatta wird ermittelt, weil er, so der Vorwurf, angeblich 2015 als Flüchtling unter falscher Identität nach Deutschland gekommen sein soll. Schon wieder ermittelt, muss man eigentlich sagen: Die Untersuchungen waren zwischenzeitlich eingestellt worden. Weder eine Hausdurchsuchung noch eine Überprüfung von Kontobewegungen und elektronischen Datenträgern konnten den Verdacht erhärten. Auch das zuständige Ministerium Gambias hatte zwischenzeitlich die Identität Jattas bestätigt.

Brief einer "Gemeinschaft Besorgter Bürger"

Dass die Ermittlungen wiederaufgenommen wurden, ist offenbar auf einen Brief einer "Gemeinschaft Besorgter Bürger" zurückzuführen, wie sich eine anonyme Gruppe nennt. Das Schreiben, das schon im Laufe des vergangenen Jahres bei der Staatsanwaltschaft Hamburg einging, beinhaltete eine Strafanzeige gegen Jatta, den Hamburger SV, den damaligen HSV-Trainer Dieter Hecking und den Deutschen Fußball-Bund (DFB) - wegen angeblicher Vertuschung des illegalen Identitätsaustausches. Die anonymen Bürger brachten jedoch keine neuen Hinweise ein, sondern nahmen Bezug auf die kontinuierliche Berichterstattung in der Bild-Zeitung, die auch mutmaßlich als Erstes Zweifel an der Identität Jattas streute. Das Hamburger Abendblatt hatte die Zusammenhänge rekonstruiert, der SZ bestätigte auch Jattas Anwalt Thomas Bliwier die Vorgänge.

Nun also das wissenschaftliche Gutachten. Laut Bliwier, der die Vehemenz der Staatsanwaltschaft in dieser Sache "absurd" nennt, werden für die Bewegungsanalyse unter anderem Youtube-Videos von Daffeh aus dem Jahre 2012 und aktuelles Material von Jatta verglichen. Nicht nur die HSV-Gemeinde und der Anwalt sind verblüfft über das Vorgehen der Ermittler. Die Hamburger Linksfraktion hat eine Kleine Anfrage in der Bürgerschaft eingereicht, in der 18 Einzelfragen gestellt werden: unter anderem zu den Kosten, zur Verhältnismäßigkeit und dem Verfolgungsinteresse der Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft Hamburg verweist auf Anfrage der SZ auf das "Legalitätsprinzip", das Ermittler dazu verpflichtet, alle "Straftaten mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln aufzuklären". Im "Fall Jatta" also das vorhandene Videomaterial.

Als Erstes hatte die Bild über die bei der Uni Freiburg in Auftrag gegebene Bewegungsanalyse berichtet - wie auch über ein erstes Gutachten des Landeskriminalamts auf Basis eines Lichtbildvergleichs, das eine Übereinstimmung von 98 Prozent ergeben habe. Auszüge des LKA-Gutachtens liegen der SZ vor. Dort heißt es explizit, dass die "Feststellungen nicht als numerische Wahrscheinlichkeiten" definiert werden. Stattdessen werden Kategorien gebildet. Bei Jatta und Daffeh handele es sich demnach mit "hoher Wahrscheinlichkeit" um ein und dieselbe Person. Allerdings mit einer nicht unerheblichen Einschränkung: Der Vergleich mit einer "zum Verwechseln ähnlich sehenden Person" könne unter Umständen "ebenfalls zu diesem Ergebnis führen", heißt es. Die 98 Prozent Übereinstimmung, von denen die Bild berichtet, seien "also falsch", sagt Anwalt Bliwier.

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