Der Rechtsstreit zwischen dem 1. FSV Mainz 05 und seinem Spieler Anwar El Ghazi geht weiter. Nachdem das Arbeitsgericht Mainz einer Klage des Spielers gegen seine fristlose Kündigung stattgegeben und den Verein verurteilt hatte, dessen Gehalt weiter zu zahlen, will der Vorstand nun zunächst letzteres verhindern. Nach SZ-Informationen hat Mainz 05 bei dem Gericht eine sogenannte „Vollstreckungsabwehrklage“ eingereicht. Der Verein will auf diesem Weg erreichen, dass er an El Ghazi vorläufig doch nicht jene 1,5 Millionen Euro an Gehältern und Bonuszahlungen leisten muss, die diesem vom Gericht zugesprochen worden waren.
Der Rechtsstreit läuft seit November vergangenen Jahres. Mainz 05 hatte dem Spieler El Ghazi damals fristlos gekündigt. Dieser hatte nach Beginn der Blockade des Gazastreifens durch Israel bei Instagram zwei Posts veröffentlicht, die der Verein für antisemitisch hielt. Außerdem habe er seinen Arbeitgeber öffentlich der Lüge bezichtigt. Das Gericht entschied jedoch, El Ghazis Äußerungen seien „noch“ von der Meinungsfreiheit gedeckt. Zuvor war ein Gütetermin gescheitert.
Die Erfolgsaussicht einer möglichen Berufung gilt als ungewiss
Über eine Berufung gegen das Urteil beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat der Fußballklub noch nicht entschieden. Deren Aussicht auf Erfolg gilt als ungewiss. Eine fristlose Kündigung muss spätestens zwei Wochen, nachdem der Anlass dafür bekannt wurde, ausgesprochen werden. Anwar El Ghazi veröffentlichte den ersten von zwei strittigen Posts bei Instagram am 15. Oktober, Mainz 05 kündigte ihm knapp drei Wochen danach, am 3. November.
Der Klub argumentiert jedoch, er habe zunächst die juristische Bewertung des Posts durch Anwälte abwarten müssen. Deren Bewertung sei am 20. Oktober eingetroffen, erst damit hätten dem Verein die relevanten Tatsachen vorgelegen; die Kündigung am 3. November sei mithin fristgerecht erfolgt. Arbeitsgerichte haben zu dieser Frage in der Vergangenheit allerdings unterschiedlich entschieden.