Anti-Doping-Gesetz:Kabinett beschließt Kronzeugenregelung

Das Anti-Doping-Gesetz in Deutschland wird um eine Kronzeugenregelung erweitert. Das Bundeskabinett brachte eine entsprechende Ergänzung des Gesetzes am Mittwoch auf den Weg. Nun muss der Bundestag die Neuregelung verabschieden, mit der für Sportler ein "sichtbarer Anreiz" geschaffen werden soll, Informationen über Hintermänner und kriminelle Netzwerke preiszugeben. Zugleich soll damit eine effektivere Strafverfolgung ermöglicht werden. Das Anti-Doping-Gesetz ist seit Dezember 2015 in Kraft. Eine Evaluierung hatte zuletzt gezeigt, dass die Ermittlungsbehörden mögliche Hinweise zu etwa 65 Prozent von der Nationalen Anti-Doping Agentur erhalten und zu 25 Prozent aus anderen Strafverfahren. Aus dem Spitzensport selbst, also insbesondere von anderen Sportlerinnen und Sportlern und ihrem Umfeld, habe es jedoch keine nennenswerte Zahl an Hinweisen gegeben. Das soll die neue Regelung ändern. Zugleich wird den zuständigen Bundesländern die Einrichtung von weiteren Schwerpunktstaatsanwaltschaften Doping angeraten. Bislang gibt es sie in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: