Süddeutsche Zeitung

Rechtsstreit im Eisschnelllauf:Erster Sieg für Claudia Pechstein

  • Das Oberlandesgericht (OLG) München hat die Klage von Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein gegen den Eislauf-Weltverband ISU angenommen.
  • Das Pechstein-Urteil kann von großer Tragweite für die deutsche und internationale Sportgerichtsbarkeit sein.
  • Die ISU geht gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof in Revision.

OLG wertet Schadensersatzklage als zulässig

Das Oberlandesgericht (OLG) in München hat die Schadenersatzklage von Eisschnellläuferin Claudia Pechstein zugelassen. "Mit dem soeben verkündeten Urteil hat der Senat entschieden, dass die Schadenersatzklage zulässig ist", erklärte Richter Rainer Zwirlein am Donnerstag in Saal E06 des Gerichts.

Pechstein feierte das Urteil. "Es ist ein großer Tag für mich. Dieser Sieg ist mehr wert als alle Olympiamedaillen zusammen", sagte die 42 Jahre alte Berlinerin. "Die ISU-Betrüger haben mir alles genommen. Aber es ist jetzt nicht zu Ende. Mich freut es, dass die ISU jetzt handeln und Beweise auf den Tisch legen muss", sagte Pechstein.

Sie hatte den Eisschnelllauf-Weltverband ISU auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 4,4 Millionen Euro verklagt. Das Landgericht hatte sich für den Fall zunächst nicht zuständig erklärt, daraufhin war die fünfmalige Olympiasiegerin vor das OLG gezogen.

Weitreichende Folgen für die Sportgerichte

Das Urteil dürfte von großer Tragweite für die deutsche und internationale Sportgerichtsbarkeit sein. Bereits in der ersten Verhandlung hatten sich die Richter klar zugunsten Pechsteins positioniert und eine ungerechtfertigte Monopolstellung der Verbände in Sachen Sportgerichtsbarkeit gerügt. "Wir haben einen Sieg errungen, der Sportrechtsgeschichte schreibt. Der (Internationale Sportgerichtshof; Anm. d. Red.) Cas muss jetzt grundlegend reformiert werden", erklärte ihr Münchner Anwalt Thomas Summerer.

ISU geht in Revision

Pechstein geht gegen die zweijährige Sperre vor, die die ISU 2009 gegen sie wegen zu hoher Blutwerte verhängt hatte. Die fünfmalige Olympiasiegerin will beweisen, dass ihre hohen Blutwerte auf eine vererbte Anomalie und nicht auf Doping zurückzuführen sind. Der Eislauf-Weltverband geht nach der Niederlage im Schadenersatzprozess gegen Claudia Pechstein vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Revision. Das bestätigte ISU-Anwalt Christian Keidel. "Wir halten das Urteil nach wie vor für falsch", sagte Keidel,

Der BGH wird dann abermals darüber entschieden, ob die Klage angenommen wird. Wenn ja, wird das Hauptverfahren an das OLG zurückverwiesen und der Fall neu aufgerollt. Die ISU müsste dann der Athletin Doping nachweisen. Vor den Sportgerichten hatte sie bisher ihre Unschuld beweisen müssen und war damit gescheitert.

Sollte auch der BGH dem Urteil des Oberlandesgerichts folgen, würden künftig Sportler ein Wahlrecht zwischen Sportgerichtsbarkeit und ordentlichen Gerichten erhalten.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2305187
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
sz.de/sid/dpa/schma
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.