Amateur-Fußball:Wettkampf-Pause

BFV-Beschluss zum Lockdown mit Folgen für Sperren und Transfers

Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat als Reaktion auf den bis Mitte Februar verlängerten Lockdown beschlossen, den allgemeinen Wettkampf-Spielbetrieb vom 1. Februar bis auf Weiteres auszusetzen. Der Beschluss hat zur Folge, dass mit Wirkung vom 1. Februar an die noch offenen Sperren sowie die sechsmonatige Inaktivitäts-Frist bei einem Vereinswechsel unterbrochen werden. Endpunkt der Aussetzung wird der Tag sein, an dem der Vorstand die Fortsetzung des allgemeinen Spielbetriebes beschließt. Der Beschluss ist vor allem ein formaler Akt.

"Aufgrund der aktuell weiter angespannten und schwer einzuschätzenden Pandemie-Entwicklung lässt sich zum heutigen Tage noch keine belastbare Aussage treffen, wann wir die Aussetzung aufheben können", sagte BFV-Vizepräsident Reinhold Baier. Wegen der staatlichen Corona-Verfügungen bleiben bei Wechseln im Amateurbereich aufgrund von Inaktivität die Zeiträume vom 13. März bis 29. Juli 2020 (Lockdown I) sowie vom 2. bis 30. November 2020 (Lockdown II) und nun auch vom 1. Februar 2021 an unberücksichtigt.

Bei Transfers kommt die Zeit der Inaktivität nur dann zum Tragen, wenn ein Spieler die Freigabe des abgebenden Vereins nicht erhält. Gewechselt werden kann trotzdem, allerdings darf der Spieler dann innerhalb der vergangenen sechs Monate (ohne die ausgenommenen Zeiträume) keine Partie bestritten haben.

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