Süddeutsche Zeitung

Aderlass-Prozess:Schlechtes Doping, gutes Doping

Lesezeit: 3 min

Gewerbsmäßiger Betrug, gefährliche Körperverletzung, ein "Menschenversuch": Die Anklage fordert im Aderlass-Prozess fünfeinhalb Jahre Haft für den Angeklagten. Die Verteidigung widerspricht energisch

Von Johannes Knuth, München

Es gibt immer wieder Momente in dem knapp zweistündigen Plädoyer, in denen der Oberstaatsanwalt aus seinen leisen, gemächlichen Ausführungen ausbricht. "Was hat ihn da eigentlich geritten?", ruft Kai Gräber einmal über den Sportarzt Mark Schmidt aus, der ihm gegenüber auf der Anklagebank sitzt, mit rotem Kopf. "War es wirklich die Liebe zum Sport?", fragt Gräber, wie Schmidt es einst insinuiert hatte - oder doch etwas anderes, wie Gräber vermutet?

Sitzungssaal A101, Münchner Landgericht, das Verfahren gegen den Erfurter Arzt biegt am Freitag auf die Zielgerade ein. Anklage und Verteidiger tragen ihre Plädoyers vor, in denen immer wieder anklingt, dass da auch eine Expedition in "rechtliches Neuland" endet, wie es der Ankläger nennt. Neuland, weil wohl noch nicht sehr häufig vor Gericht verhandelt wurde, inwieweit ein deutscher Arzt mit kroatischen Komplizen Sportler aus Österreich, Estland oder Kroatien in Italien, Südkorea oder den USA dopte. Neuland auch deshalb, "weil es Verfahren in diesem Umfang noch nicht gegeben hat", sagt Gräber, zumindest nicht in den fünf Jahren, seit es in Deutschland ein Anti-Doping-Gesetz gibt. Und insofern ist es schon interessant, wie Ankläger und Verteidiger jetzt noch mal die etwas mehr als 20, durchaus spannenden Verhandlungstage beleuchten.

Gräber spannt zu Beginn noch einmal den Rahmen, etwa 100 Fälle des Blutdopings von 2013 bis 2019, sieben Winter-, fünf Sommersportler in der Kundenkartei; weitere Fälle sind strafrechtlich verjährt. Das alles aus gewerbsmäßigen Motiven, darauf besteht Gräber. Schmidt habe bis Mitte Dezember noch beteuert, er habe bloß seine Kosten decken wollen. Dann habe er zugegeben, dass doch etwas übrig geblieben sei, 158 000 Euro wird die Anklage später festsetzen. Der Vorwurf, dass dabei eine Bande am Werk gewesen sei, habe sich "nicht halten lassen", auch wenn Schmidt nach und nach Helfer einspannte, den Handwerker Dirk Q., die Krankenschwester Diana S., den Rettungssanitäter Sven M., Schmidts Vater, einen Anwalt. Das sei freilich erschwerend zu beurteilen: dass er andere hineinzog, Hauptsache, das blutige Geschäft sei weitergeschnurrt.

Dass Schmidt einer Athletin ein Forschungspräparat injizierte, wertet die Anklage als gefährliche Körperverletzung

Und die Risiken dieses Geschäfts? Tja. Einerseits, sagt der Ankläger, hätten viele Athleten die Kompetenz ihres Dopingarztes gelobt, andererseits, sagt Gräber, habe sich ihm nicht so ganz erschlossen, worin Schmidts vorgebliches Qualitätsangebot bestanden habe: Hatten manche seiner Kunden früher die Blutbeutel bei der Behandlung an einen Kleiderhaken gehängt, saßen sie nun schon mal auf der Rückbank eines Autos, bei schummerigem Licht, betreut von Handwerkern oder Rechtsanwälten. Schmidt hatte zuletzt beteuert, er habe stets gründlich gearbeitet, wobei ihm Gräber nun entgegenhält, dass es mit dem Gewissenhaften so eine Sache war, vor allem bei diesem "Menschenversuch", wie es der Ankläger nennt. Statt eines Präparats, von dem Schmidt sich eine "Revolution" beim Blutdoping versprochen hatte, hatte er einer Athletin ein Forschungspräparat injiziert, das ihm ein Lieferant irrtümlich verschafft hatte. Dass der Athletin letztlich keine Gefahren drohten, hätten weder Schmidt noch die Athletin damals wissen können, betont Gräber; er werte das als gefährliche Körperverletzung: "Er ist der Arzt, er hat geschworen, Schaden und Leid von Menschen abzuwenden."

Als entlastend wertet Gräber, wie "außerordentlich" Schmidt mit den Ermittlern kooperierte, ansonsten hätte vieles "in dem Umfang nie so erheblich" aufgeklärt werden können. Dass Schmidt in den Medien vorverurteilt worden sei, sei ebenfalls zu berücksichtigen, seine Behörde, sagt Gräber, trage da auch eine "Teilschuld", indem sie zu früh die Anklage an die Presse weitergeleitet hatte. Andererseits rätsele er nach wie vor über Schmidts Motiv. Der Arzt hatte zuletzt beteuert, er habe "in zwei Welten gelebt", als Praxisarzt und Dopingdoktor. Gräber vermutet eher ein Gefühl der "Unangreifbarkeit" und ein Geltungsbedürfnis. Er beantragt fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe.

Schmidt halte "stellvertretend seinen Kopf in die Schlinge", sagen seine Anwälte

Schmidts Anwälte sehen das, wenig überraschend, anders. Die Gesundheit der Sportler? Schmidt habe "mehr als alle anderen Ahnung von seinem Handwerk". Die Gewerbsmäßigkeit? Unwesentlich, bei bis zu 13 000 Euro Nettoverdienst in der Praxis, monatlich. Die Körperverletzung? Bei einem "Tatsachenirrtum" entfalle der Vorsatz, die Sportlerin habe Schmidt ja auch nicht angezeigt. Das Berufsverbot für über fünf Jahre, das die Anklage fordert? Unverhältnismäßig. Der Spitzensport? Ohne Doping undenkbar, Schmidt halte nun "stellvertretend seinen Kopf in die Schlinge". Und das Verfahren an sich? Nach wie vor sei unklar, wie die Ermittler in der "Aderlass"-Operation manche Erkenntnisse erlangt hätten (wobei die Beweisaufnahme nichts Handfestes ergeben hatte). Schmidt selbst betont schließlich, dass er "falsch abgebogen sei" und fügt an: "Das ist alles meine Schuld." Er wolle trotz allem gerne wieder als Praxisarzt arbeiten.

Schmidts Verteidiger fordern am Ende, die Haft gegen ihren Mandanten auszusetzen, er habe schon zwei Drittel einer aus ihrer Sicht angemessenen Strafe von drei Jahren verbüßt. Für Dirk Q. beantragt die Anklage zweieinhalb Jahre, für die restlichen Helfer Bewährungsstrafen, für Schmidts Vater eine Geldbuße. Das Urteil wird am 15. Januar erwartet.

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