Aderlass-Prozess:Forschungschemikalie in der Blutbahn

Jahreswechsel

Der Angeklagte Mark Schmidt sitzt seit Frühjahr 2019 in Untersuchungshaft.

(Foto: Peter Kneffel/dpa)

Der Erfurter Sportarzt Mark Schmidt muss im Aderlass-Prozess einräumen, dass er einer Athletin einen Stoff injizierte, der nicht am Menschen eingesetzt werden darf.

Von Johannes Knuth

Am 16. Verhandlungstag bietet sich den Beobachtern ein ungewohntes Bild im Landgericht München II, Saal A101, Strafsache gegen den Erfurter Sportarzt Mark Schmidt. Der Angeklagte, der während der bisherigen Verhandlungstage selten einen Zweifel daran gelassen hatte, wer hier der Arzt im Saal ist, der seine Maschinen vorgeführt, über Blutprofile und Dopingnachweise parliert hatte, stets mit weicher, bestimmter Stimme: Ihm fehlen auf einmal die Worte. Er setzt an, "nicht so einfach, dieses Thema", sagt er, "aber wie soll ich das sagen ..." Er bricht ab, pausiert, stottert, setzt erneut an. "Ich hatte", sagt Mark Schmidt schließlich, "ein paar schlechte Stunden."

Der 42-Jährige hatte in seiner ersten Einlassung beteuert, stets das Beste im Sinn gehabt zu haben, als er Hochleistungssportler jahrelang an die Nadel legte, Blut abzapfte und zurückführte, um deren Leistung zu steigern. Er habe um teils "abenteuerliche Praktiken des Eigendopings" gewusst wenn Athleten sich etwa Mittelchen aus dem Internet selbst verabreichten. Dem habe er ein "Angebot von hoher Qualität" gegenüberstellen wollen. Ein bisschen Helfersyndrom auf der Hinterbühne des Spitzensports. Nur: In einem Fall, das muss Schmidt am Freitag zugeben, war es mit der hohen Qualität mindestens so weit hergeholt wie mit Fünf-Sterne-Kost in einem Currywurststand. Er hatte einer Athletin statt eines Stoffs, der den Sauerstofftransport im Blut und damit die Leistung ankurbeln soll, eine Forschungschemikalie eingeflößt, die für Menschen gar nicht zugelassen ist.

Am Vormittag hat zunächst eine Expertin von der Firma Sigma-Aldrich ausgesagt, die das fragliche Präparat vertreibt. Schmidt hatten das Mittel im Herbst 2017 in einige hundert Milliliter Flüssigkeit aufgelöst und der Österreicherin Christina Kollmann-Forstner injiziert, der WM-Zweiten im Mountainbike-Marathon von 2018. Wer dabei im Vorfeld wen wie genau über Inhalt und Nebenwirkungen aufgeklärt hat, darüber gehen die Angaben auseinander. Kollmann-Forstner hatte vor Gericht gesagt, Schmidt habe ihr versichert, dass das Produkt sicher sei. Unbestritten ist, dass sie nach der Zufuhr plötzlich an Schüttelfrost litt, später färbte sich ihr Urin rot. Die Staatsanwaltschaft wirft Schmidt in dem Fall Körperverletzung vor.

Die Expertin der Herstellerfirma führt im Gericht nun aus, dass es sich bei dem Präparat um Methämoglobin gehandelt habe, das aus Spenderblut gewonnen wird. Das Produkt sei aber nur für die Forschung gedacht, große Labore würden es beziehen, um Krankheiten besser zu studieren. "Am Menschen", sagt die Expertin, "darf es nicht eingesetzt werden." Das stehe auch auf jeder handelsüblichen Flasche. Und wenn man es doch einem Menschen einflöße?, fragt Richterin Marion Tischler. "Dann haben Sie ein großes Risiko." Die Lieferkette für das Produkt sei längst nicht so reguliert wie für Stoffe, die in der Humanforschung zum Einsatz kämen. Alle Händler seien deshalb angehalten, ihre Kunden genau zu durchleuchten. Ob das überall geschehe, wisse sie aber nicht. Schmidt hatte das Produkt aus Kroatien bezogen, über Dario Nemec, seinen Co-Kapitän in all den Jahren.

Die Ausführungen der Sachverständigen, die danach zu Wort kommen, sind dann auch von einem Bass des Erstaunens unterlegt. Methämoglobin könne Sauerstoff nicht einmal richtig im Blut transportieren, sagt der Toxikologe Dr. Thieme, als Dopingprodukt sei der Stoff "für die Tonne". Für einen Arzt, auch ein Dopingarzt, handele es sich da um ein "erstaunliches Missverständnis". Wobei die Menge, die Schmidt der Athletin offenbar verabreicht hatte, aus toxikologischer Sicht "unbedenklich" gewesen sei. Prof. Wolfgang Jelkmann, der medizinische Sachverständige, beschreibt im Anschluss zunächst, was Schmidts Probandin damals wohl widerfuhr: Das große Hämoglobinaufkommen im Blut habe mit Stickoxid reagiert, das führte zu Durchblutungsstörung. Bei mehrfachen Anwendungen hätte sogar die Niere geschädigt werden können. Zwar habe Schmidt nach dem missglückten Versuch den Blutdruck der Probandin gemessen und das Präparat nie wieder angerührt, aber: "Bevor ich jemandem etwas injiziere, informiere ich mich, was das ist", so der Sachverständige. Dabei sei der Arzt schon daran gescheitert, seiner Klientin das beabsichtigte Präparat zuzuführen. Für den Geist dieses Unterfangens, das mit grob fahrlässig wohl noch wohlwollend umschrieben ist, bemüht Jelkmann am Ende sogar das Kölsche Karnevals- und Grundgesetz: "Hat ja noch mal joot jejange, ne?"

Und Schmidt? Er habe eigentlich ein ganz anderes Präparat bestellen wollen, beteuert er im Nachgang, hörbar zerknirscht. Und zwar einen künstlichen, hämoglobinbasierten Sauerstoffträger. Das habe er bei seinem kroatischen Mittelsmann auch so in Auftrag gegeben. Irgendwer kam dann aber offenbar durcheinander mit den genauen Namen und Abkürzungen, Nemec lieferte jedenfalls die Forschungschemikalie an. Er habe "natürlich" die Packung gelesen, sagt Schmidt, aber: "Ich hab's nicht ordentlich geprüft." Er habe da einfach Nemec vertraut, der ja sonst immer zuverlässig alles herangeschafft habe. "Das nagt dann auch innerlich", sagt Schmidt nun zur Richterin, "sie haben ja meine Geräte gesehen, sie haben gesehen, wie ich sonst gearbeitet habe." Die Blutwerte der Athleten, die habe er ja auch immer so fein säuberlich manipuliert, dass sie den Dopingfahndern nicht auffielen - was in der Tat stimmt. Sein Fazit? "Schuster, bleib bei deinen Leisten. Das wär' besser gewesen."

Das Erstaunen im Gericht ist deutlich spürbar. "Wir müssen das jetzt auch erst mal alles sacken lassen", sagt die Richterin. Was auch immer das bedeutet für den fürsorglichen Doktor Schmidt.

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