Aderlass-Prozess:Ein Verfahren, das in dieser Art unvergleichlich war

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Mark Schmidt mit seinem Anwalt vor Gericht. (Foto: AFP)

Die "Operation Aderlass" und der anschließende Prozess waren eine Expedition in teils unerforschtes Terrain - sie endete auf beachtliche Weise.

Von Johannes Knuth, München

Wenn es in ihm rumort, merkt man ihm das kaum an, zumindest äußerlich. Sein Blick schweift mal zum Richterpunkt, mal ziellos in die Ferne, seine Mundwinkel sind etwas tiefergelegt und dort eingefroren, bloß die Hände kneten nervös auf einer Wasserflasche herum. Man kann nur ahnen, wie sich in Mark Schmidt in diesen Momenten der Ärger staut, während Marion Tischler, die Vorsitzende Richterin am Münchner Landgericht, vorträgt, was sie von Schmidts Treiben in den vergangenen Jahren hält: Von "krimineller Energie" ist da die Rede, einem "Menschenexperiment" und einer "gewissen Skrupellosigkeit".

Vier Jahre und zehn Monate. Das ist also die Zeit, die der Erfurter Allgemeinmediziner insgesamt im Gefängnis verbringen soll, weil er rund ein Dutzend Athleten von 2012 bis 2019 an die Nadel gelegt hat, ihnen Blut abgezapft, angereichert und vor Wettkämpfen wieder zugeführt hat. Um deren Leistung zu steigern und, ja, auch, um damit Geld zu verdienen. Die Kammer sprach den 42-Jährigen am Freitag auch in einem Fall der gefährlichen Körperverletzung für schuldig, sie verhängte zudem ein dreijähriges Berufsverbot. Und für die mitangeklagten Helfer: zwei Jahre und vier Monate für einen Handwerker, die er bereits in der Untersuchungshaft abgebrummt hat, ein Jahr und vier Monate auf Bewährung für eine Krankenschwester, Geldstrafen für einen Rettungssanitäter und für Schmidts Vater.

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So endete fürs Erste ein Verfahren, das in dieser Art unvergleichlich war, vielleicht sogar weltweit: Noch wurden ja nicht allzu viele Ärzte und ihre Helfer, die Athleten in aller Welt dopten, nach einem Antidopinggesetz verurteilt. Das deutsche Gesetz ist seit 2015 in Kraft, es verbietet, mit unerlaubten Mitteln oder Methoden zu handeln, sie zu besitzen oder anzuwenden. Bislang ging es dabei aber meist um Anabolikakonsum in Muskelstudios; Spitzenathleten und ihre Versorger waren den Fahndern oft entglitten. Die "Operation Aderlass", wie die Ermittler ihr Unterfangen gegen Schmidts Netzwerk getauft hatten, und der angeschlossene Prozess waren deshalb auch eine Expedition in teils unerforschtes Terrain. Und diese ging nun am Freitag auf beachtliche Weise zu Ende.

Ein Beweismittel gab der Arzt von sich aus preis - und schuf so erst das "Rückgrat der Ermittlungen"

Schmidts Verteidiger hatten das Verfahren und auch das Antidopinggesetz in ihren Plädoyers zuletzt noch mal angegriffen: Dass Athleten sich freiwillig Substanzen zuführten, sollte bloß kein Fall für staatliche Gerichte sein. Und hatten nicht tatsächlich viele Sportler im Verfahren betont, dass sie niemanden betrogen hatten und sich auch nicht von anderen hintergangen fühlten, weil die Konkurrenten sich ja genauso dem chemischen Körpertuning unterzögen? Wie könne man überhaupt jemanden sanktionieren in einer Szene, in der Betrug derart tief wurzele wie ein Mammutbaum im Yosemite-Nationalpark? Die Integrität des Sports werde so jedenfalls nicht gewahrt, wie es sich der Gesetzgeber vorgenommen habe.

Richterin Tischler parierte das am Freitag kühl als "Selbstrechtfertigung" - als würde ein Schwarzfahrer sagen, im Nahverkehr stempele ja auch fast niemand sein Ticket. Den Beweis, dass die Hochleistungsbranche bis in die letzte Pore vor Chemie triefe, habe niemand objektiv erbracht, und was nicht rettungslos verloren sei, könne ein Staat schon für schützenswert erachten - zumal in einem Zweig, der so tief in die Gesellschaft hinein rage. In Schmidts Fall hatten die Ermittler ja endlich einmal eine Einstiegsluke in eine verschwiegene Szene gefunden, wenn auch unter merkwürdigen Umständen, wie ein Beamter des Wiener Bundeskriminalamts im Verfahren geschildert hatte: Österreichische Fahnder hatten vertrauliche Aussagen des Langläufer Johannes Dürr aus einem ARD-Interview aufgetrieben; erst als sie Dürr damit konfrontierten, packte der über seinen Dopingarzt aus: Schmidt. Eine Kronzeugenregelung, die Athleten motivieren soll, aus der verschwiegenen Szene auszubrechen, soll noch in diesem Jahr ins Gesetz eingewebt werden.

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Und dann hatten die Fahnder das Netzwerk halt auch mit allen Werkzeugen seziert, die nur der Staat parat stellen kann: Sie hatten Schmidt, dessen Komplizen und Kunden abgehört; 80 Beamte schlugen bei der Nordischen Ski-WM im Februar 2019 in Seefeld zu, einem Athleten steckte noch die Kanüle im Arm. Sie fischten fast 50 Blutbeutel aus Tiefkühlschränken, verhörten Arzt und Helfer. Vieles gab Schmidt selbst preis, er wies die Ermittler sogar auf ein Mobiltelefon hin, das die Fahnder übersehen hatten und mit dem der Arzt eifrig mit seinen Kunden kommuniziert hatte. Dieses Handy, "das war das Rückgrat der Ermittlungen", sagte Tischler, das habe Schmidt einen gewaltigen Bonus verschafft. Letztlich, das hatten sogar Schmidts Verteidiger ausgeführt, hätten die Ermittlungen allein in Österreich zu Sperren von insgesamt 36 Jahren vor den Sportgerichten geführt. Der ehemalige Radprofi Stefan Denifl wurde zuletzt sogar zu acht Monaten Haft verurteilt, ohne Bewährung.

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Tischler führte am Freitag souverän durch ihre Begründung, über alle teils schmalen Grate, die ihr das Verfahren in den Weg gelegt hatte. Sie erklärte, dass ein Erfurter Arzt, der einen kroatischen Sportler kurz vor der Italien-Rundfahrt in Italien dopt, trotzdem nach deutschem Recht verurteilt werde, solange die Tat in dem jeweiligen Land auch strafwürdig sei; die Verteidigung hatte jeweils das ausländische Strafrecht beantragt. Sie tadelte auch das taktische Verhältnis, das Schmidt im Verfahren schon mal zur Wahrheit gepflegt hatte. Erst war es die "Liebe zum Sport", die ihn angeblich auf die dunkle Seite getrieben hatte, weil viele Athleten sich nach einem seriösen Doping-Doc sehnten. Dann attestierte er sich ein Doppelleben: Da der Arzt mit seiner Allgemeinarztpraxis, dort der Dopingfachmann, der seine Kunden nicht hängen lassen wollte.

"Schon klar, dass Ihnen die Gesundheit der Sportler wichtig war", entgegnete die Richterin nun, "aber wichtiger war Ihnen ihr Renommee als Dopingarzt." Schmidt habe als Arzt in der Szene einen Wettbewerbsvorteil gehabt, den habe er "ganz bewusst" ausgenutzt: Als einer, der eine große Nachfrage bediente, der aber auch einen Markt schuf, indem er oder seine Komplizen manche Sportler mit Probierangeboten "richtig anfixten"; der zwar nur nebenbei damit Geld verdiente, aber alles in allem 158 000 Euro, was man auch als gewerbsmäßig werten könne; der sogar die prekäre finanzielle Lage eines seiner Helfer "instrumentalisierte", damit der Blutimport- und -export weiterlief; der auch dann nicht die Geschäfte stilllegte, als die Ermittler in seinem Umfeld erstmals Häuser durchsuchten - was Tischler zu dem Schluss verleitete, dass Schmidt durchaus wieder rückfällig werden könnte. Der Arzt habe zwar räumlich getrennt zwischen seinem Tun, er habe seine Stellung als Mediziner aber auf allen Ebenen eingewoben. Auch deshalb das Berufsverbot.

Ein anderer Grund sei gewesen, wie Schmidt das Milieu präparierte: Rückführungen auf Autorücksitzen, ungelerntes Personal, das beim Stechen eine "Sauerei" veranstaltete, Blutbeutel, die im Kühlschrank zwischen Margarine und sauren Gurken lagerten und im Wasserbad auftauten, Medikamente aus der Tiermedizin und für Leukämiekranke. Und dann sei da ein Vorgang, der "ein besonders grelles Schlaglicht wirft", wie Tischler fand. Schmid habe ja eine defekte Schweißmaschine austauschen müssen, für seine Blutbeutel, und über einen Kontaktmann hatte er sich eine neue aus einer Klinik in Ljubljana beschafft. Illegal. "Offensichtlich", sagte Tischler mit großer Kälte in der Stimme, "sind die eigenen Dopingansichten wichtiger als die Interessen der Patienten in der Klinik." Das lege eine "gewisse Skrupellosigkeit" nahe.

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Ähnlich verhielt es sich mit dem Blutbeschleuniger, den er einer österreichischen Mountainbikerin verabreichen wollte. Blöd nur, dass ihm sein Kontaktmann ein falsches Präparat lieferte, aber Schmid ließ sich auch von dem Warnhinweis auf der Flasche nicht irritieren ("Nur für den Forschungsgebrauch!"). Er habe, so die Richterin, Informationen nur vom Hörensagen zusammengeklaubt, der Sportlerin trotzdem vorgegaukelt, dass der Stoff sicher sei - und ihr dann ein Forschungspräparat injiziert. Das habe zwar keine bleibenden Schäden verursacht, aber doch Schüttelfrost und Blut im Urin. "Ein Menschenexperiment ohne weiteres Nachdenken, jenseits ethischer Maßstäbe", urteilte Tischler, rechtlich gesehen zudem gefährliche Körperverletzung. Auch deshalb die am Ende doch recht strenge Strafe.

Und all die angeblichen Ermittlungsfehler der Staatsanwaltschaft, Ermittlungen, die früher anfingen als suggeriert, kompromittierte Informanten? Sie habe keine Anhaltspunkte, sagte Tischler, dass in den Ermittlungen oder im Verfahren "irgendetwas heimlich gelaufen wäre". Im Gegenteil. Die Staatsanwaltschaft hatte zuletzt bloß eingeräumt, dass sie eine Pressemitteilung mit zentralen Anklagepunkten zu früh an die Medien weitergeleitet hatte, das habe man strafmildernd berücksichtigt. Wie auch den Umstand, dass Schmidt am Ende Reue gezeigt und Verantwortung für sein Handeln übernommen habe.

Und jetzt? Knapp zwei Jahre hat Schmidt bereits in der Untersuchungshaft verbüßt, ganz so schnell wird er fürs Erste nicht freikommen. Ob er Revision einlegt, ließen seine Verteidiger am Freitag offen. In seine geliebte Praxis wird er auch nicht so bald zurückkehren können; er könne sich aber vorstellen, künftig als Referent für Anti-Doping-Agenturen zu arbeiten, hatte er zuletzt erklärt: "Wo sind die Schnittstellen, was müsste man im System verbessern?" Der langjährige Blutdoping-Doktor als Anti-Doping-Kämpfer? So manches, auch Unbekanntes - auch das hatte das Verfahren in München gezeigt - hätte Schmidt sicherlich noch zu erzählen.

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