WM 2006:Landgericht Frankfurt lehnt Verfahren zur WM-Affäre ab

DFB

Die Zentrale des DFB in Frankfurt.

(Foto: dpa)
  • Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte gegen die ehemaligen DFB-Funktionäre Wolfgang Niersbach, Horst R. Schmidt und Theo Zwanziger Anklage wegen schwerer Steuerhinterziehung erhoben.
  • Das Landgericht Frankfurt hat ein Verfahren in der Sache nun abgelehnt.
  • Nach Ansicht des Gerichts hat der DFB die Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den vormaligen Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus zurecht als Betriebsausgabe geltend gemacht.

Von Johannes Aumüller

Das Landgericht Frankfurt hat die Eröffnung eines Verfahrens in der Affäre um die WM 2006 abgelehnt. Das bestätigte am Montag ein Gerichtssprecher auf Nachfrage der SZ. Demnach vertritt das Gericht die Auffassung, dass die berühmt gewordene Zahlung von 6,7 Millionen Euro aus dem Frühjahr 2005 durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) zu Recht als Betriebsausgabe geltend gemacht worden sei. Entsprechend sieht es den Vorwurf der schweren Steuerhinterziehung gegen die früheren DFB-Funktionäre Wolfgang Niersbach, Horst R. Schmidt und Theo Zwanziger nicht als gegeben an.

Der Grund für das Darlehen ist bis heute nicht geklärt

Im Frühjahr hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt nach mehr als zweieinhalbjähriger Ermittlungsarbeit Anklage gegen das Ex-DFB-Trio sowie Urs Linsi, früher Generalsekretär des Fußball-Weltverbandes Fifa, erhoben. Sie ist der Meinung, dass im Frühjahr 2005 das WM-Organisationskomitee 6,7 Millionen Euro über die Fifa an den vormaligen Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus überwiesen habe, um damit ein Privat-Darlehen auszugleichen, dass der Unternehmer im Jahr 2002 Franz Beckenbauer gewährt habe. Beckenbauer war damals Chef des Organisationskomitees für die WM 2006. Formal hatte der DFB diese 6,7 Millionen Euro aber als Beitrag für eine WM-Gala ausgewiesen, die nie stattfand.

Der genaue Grund für das Darlehen im Jahr 2002 ist bis heute nicht geklärt. Die Staatsanwaltschaft ging lange dem Verdacht nach, dass es im Kontext eines TV-Rechte-Deals zu sehen ist. Aus ihrer Sicht ist ob des Privatcharakters des Darlehens der genaue Zweck auch gar nicht entscheidend; für sie war die Rückerstattung des Darlehens in jedem Fall keine Betriebsausgabe.

Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift auch erklärt, dass die Rückerstattung des Darlehens durch das Organisationskomitee und damit durch den DFB als eine Art Dankeschön für Beckenbauer zu werten sei, der offiziell ehrenamtlich für das Organisationskomitee tätig war. Daraufhin argumentierten die Verteidiger, dass es sich damit um eine Art Gehalt gehandelt habe - und dabei doch um eine Betriebsausgabe, wenn auch nicht um die offiziell angegebene. Dem schloss sich das Landgericht an. Nach SZ-Informationen heißt es in dem Gerichtsbeschluss, dass der Bestimmungsgrund der 6,7-Millionen-Euro-Zahlung nach Anklage und Aktenlage die "Entlohnung" Beckenbauers für seine Verdienste um die Vergabe der Fußball-WM 2006 und die Organisation der WM gewesen sei.

Die Staatsanwaltschaft hat nun eine Woche Zeit, Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts einzulegen. Ob die Staatsanwaltschaft diesen Schritt geht, ließ sie offen. Sie will erst den Beschluss prüfen.

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