Rassistisches Gebrüll:Höchststrafe für Hansa Rostock

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Mit der höchsten Geldstrafe aller Zeiten im Kampf gegen Rassismus hat der Deutsche Fußball-Bund (DFB) am Freitag auf das "Affengebrüll" gegen Fußball-Nationalspieler Gerald Asamoah in Rostock reagiert.

Wegen "unsportlichen Verhaltens" belegte das DFB-Sportgericht unter Vorsitz von Dr. Rainer Koch (Poing) den Zweitligisten Hansa Rostock mit einer Geldstrafe von 20.000 Euro. Zudem muss die 2. Mannschaft von Hansa den nächsten Heimauftritt in der Oberliga Nordost als "Geisterspiel" unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen.

Mit Genugtuung nahm Asamoah den Urteilsspruch zur Kenntnis: "Es sollte auf jeden Fall eine Warnung sein, mehr gegen so etwas zu tun. Es tut mir aber Leid für den Verein, dass er bestraft wird, es sind ja schließlich immer nur ein paar Leute, die sowas rufen", meinte der Schalker Stürmer, der während des DFB-Pokal-Erstrundenspiels seines Klubs bei Hansa Rostock II (1:9) am 9. September 2006 von Rostocker Fans beleidigt wurde.

"Die Kritik, dass die Strafe zu milde sei, können wir nicht akzeptieren. Der DFB-Kontrollausschuss und das Sportgericht haben sich an den gültigen Richtlinien orientiert und liegen mit dem Urteilsspruch sogar über dem Mindestmaß", sagte DFB-Pressesprecher Harald Stenger.

Stenger bezog sich auf die Richtlinien beim Fußball-Weltverband FIFA und beim DFB. Demnach wird in einem solchen Fall rassistischer Äußerungen eine Strafe von 18.000 Euro und die Austragung eines Spieles unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhängt.

Damit verhängte der DFB bei der Bekämpfung von Rassismus eine neue Höchststrafe. Zuvor war gegen Energie Cottbus das Höchstmaß ausgesprochen worden. Am 12. Januar wurde der damalige Zweitligist mit einer Geldstrafe von 20.000 Euro belegt. Die Strafe bezog sich auch auf ein Transparent im Cottbuser Fanblock mit der Aufschrift "Juden". In dem Wort Juden war der Buchstabe "D" umrahmt, unterhalb dieses Buchstabens stand das Wort "Dresden". Die Strafe betraf aber auch andere Delikte wie den mangelnden Schutz des Schiedsrichter-Gespanns, so dass die Ahndung der rassistischen Äußerungen niedriger ausfiel als im "Fall Rostock".

Den Einwand, dass 20.000 Euro für den Zweitligisten kein allzu drastisches Strafmaß bedeute, ließ Stenger nicht gelten. Bestraft werden müsse die Mannschaft, und das sei in diesem Fall das Amateur-Team von Hansa. Es gehe nicht um Reich oder Arm, das Delikt sei zu ahnden, unabhängig von Person oder Verein.

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