TSV 1860 München:Die Insolvenz-Uhr könnte bald noch schneller ticken

TSV 1860 München: Fans im Grünwalder Stadion

Dem Drittligisten TSV 1860 München droht ernetu die Insolvenz.

(Foto: Bernd Feil/Imago)
  • Investor Hasan Ismaik muss ein Fünf-Millionen-Darlehen in Genussscheine wandeln, sonst droht dem TSV 1860 München eine Strafzahlung von 500 000 Euro.
  • Und damit droht dem Drittligisten wiederum eine mögliche Insolvenz.
  • Im vergangenen Jahr wandelte Ismaik allerdings nicht, da gab es eine Strafe für die Löwen.

Von Markus Schäflein und Philipp Schneider

Jedes Jahr im Dezember verwandeln sich schnöde Tannen in bunte Weihnachtsbäume, eintönige Einkaufsstraßen in Glitzerwelten, Hinterhöfe in Glühweinparadiese - und manchmal, aber nur manchmal, verwandeln sich sogar Darlehen in Genussscheine.

Ob Letzteres geschieht, darauf warten sie beim Fußball-Drittligisten TSV 1860 München mal wieder gespannt wie aufs Christkind. Denn wenn Investor Hasan Ismaik nicht bis Jahresende Darlehen von knapp fünf Millionen Euro in Genussscheine umwandelt, droht eine Strafe durch den Deutschen Fußball-Bund, die es in sich hat: ein Zehntel der Eigenkapital-Verschlechterung, rund 500 000 Euro, müssten die Löwen zahlen. Jene Löwen, die nicht mal eine mittelmäßige Touristenabsteige an der spanischen Küste für das Winter-Trainingslager buchen konnten, für, sagen wir mal, 1000 Öcken pro Nase.

Im vergangenen Jahr wandelte Ismaik nicht

Die halbe Million Euro an Strafe droht die Profifußball-KGaA in die Insolvenz zu führen - da eine solche Summe von einem Klub mit finanziellen Verhältnissen wie bei Sechzig wohl kaum vorsorglich zurückgelegt werden konnte.

Die positive Fortführungsprognose, auf die das hochverschuldete Unternehmen angewiesen ist, wäre hinfällig - die Insolvenz-Uhr für Geschäftsführer Michael Scharold würde daher noch schneller ticken als normalerweise. Er käme dann wohl schon binnen weniger Wochen nicht mehr umhin, in die Infanteriestraße zu gehen. Und auch wenn etliche Gegner Ismaiks eine Insolvenz der KGaA gar nicht so traurig fänden, hat ein Geschäftsführer auf einen solchen Gang naturgemäß keine Lust. Er will ja Geschäfte führen und nicht Geschäfte beenden.

Im vergangenen Jahr wandelte Ismaik nicht, da fiel die Strafe aber deutlich geringer aus. An diesem Mittwochabend findet eine Aufsichtsratssitzung der KGaA statt. Dann soll sich zeigen, ob Ismaik das Umwandeln an Bedingungen knüpft - gute Karten, sie durchzusetzen, hat er jedenfalls nicht. Nachdem er kürzlich angekündigt hat, er werde, falls die 50+1-Regel nicht zu seinen Lebzeiten fällt, sein Werk bei 1860 in die Hände seiner Kinder geben, dürfte er ja daran interessiert sein, dass die KGaA noch ein paar Jahrzehnte fortbesteht.

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