Süddeutsche Zeitung

1860-Investor:HAM antwortet

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Hasan Ismaik droht dem 1860-Präsidium mit einer Klage. Der Vorstand hatte über Äußerungen Ismaiks im Aufsichtsrat berichtet.

Von Markus Schäflein

Die Investorenseite um Hasan Ismaik und seine Firma HAM International hat beim Fußball-Drittligisten 1860 München am Donnerstagabend auf eine Mitteilung des Präsidiums vom Vortag geantwortet. Darin hatte das Präsidium um Robert Reisinger unter anderem berichtet, dass der e.V-Vorschlag, einen dritten Gesellschafter in die Profifußball-KGaA zu holen, bei der vergangenen Aufsichtsratssitzung von den Vertretern Ismaiks abgelehnt worden sei. "Dass der e.V. HAM in der besagten Sitzung einen dritten Gesellschafter vorgeschlagen hat, entspricht nicht den Tatsachen", schrieb nun die Investorenseite in ihrer Stellungnahme. "HAM begrüßt weiterhin jeden weiteren Geldgeber. Desweiteren stellt HAM klar, dass das eigene Aktienpaket nicht zur Disposition steht."

Die bevorstehende Geldstrafe durch den Deutschen Fußball-Bund wegen Verstoß gegen die Regelung zur Eigenkapitalquote wird in den Schreiben bestätigt und begründet: "Die HAM hat bestehende Darlehen deswegen nicht in Genussscheine umgewandelt, weil der e.V. sich im Dezember 2018 dazu entschloss, keine weiteren Genussscheine von HAM mehr anzunehmen. Der e.V. hat sich zudem äußerst undankbar und unfair gegenüber HAM für die Bereitstellung von zwei Millionen Euro im Sommer 2018 gezeigt."

Das undankbare Präsidium wird in dem Schreiben aufgefordert, "weitere Sticheleien und Provokationen gegen Geschäftsführer Günther Gorenzel und Trainer Daniel Bierofka zu unterlassen". Nachdem Gorenzel zuletzt mehrmals öffentlich auf die schwierige Situation in der Kaderplanung hingewiesen hatte, hatten Reisinger und seine Kollegen mit Blick auf die Transferpolitik geschrieben, Sechzig brauche "Mitarbeiter, die diese Herausforderung tatkräftig annehmen".

Zudem droht Ismaiks Firma mit einer Klage: "Die Mitglieder des Aufsichtsrates stehen sowohl nach der Satzung als auch nach dem Gesetz unter einer Verschwiegenheitspflicht. Ein Verstoß hiergegen kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden", heißt es. "Auch Gäste einer Aufsichtsratssitzung unterliegen natürlich einer Geheimhaltungspflicht." HAM behalte "sich das Recht vor, rechtliche Schritte gegen die Personen einzuleiten, die für den Verstoß von Vertraulichkeitspflichten und für die Verunglimpfung von HAM, ihrem Eigentümer und ihren Vertretern verantwortlich sind".

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SZ vom 22.03.2019
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