„Kaffee - Genuss. Macht. Ausbeutung.“ - Was hinter unserem täglichen Begleiter steckt“. Das zeigt eine informative Ausstellung im Landratsamt Starnberg. Kaffee ist eines der liebsten Getränke der Deutschen und das nicht ohne Grund. Er schmeckt, macht wach und gehört für viele zum Alltag. Doch wie viel Ungerechtigkeit und Ausbeutung in den meisten Tassen steckt, wissen viele nicht. Die Ausstellung „Kaffee - Genuss. Macht. Ausbeutung.“, die noch bis zum 24. Juli im Hauptfoyer des Landratsamts Starnberg zu sehen ist, schließt diese Wissenslücke.
Bevor man also zur nächsten Tasse des heiß geliebten Getränks greift, sollte man sich diese Ausstellung ansehen. Sie gibt Antworten auf Fragen wie diese: In wie vielen Anbauländern gibt es Fälle von Kinderarbeit? Worauf können wir beim Kauf von Kaffee achten, um faire Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen von Kaffeefarmern zu fördern?
Die Wanderausstellung des INKOTA-Netzwerks informiert über Anbau, Historie, Arbeitsbedingungen und und Machtverhältnisse - und liefert Anregungen, wie man sich für gerechten Kaffeegenuss starkmachen kann. Mit einem Quiz zur Ausstellung können Besucherinnen und Besucher zudem ihr Kaffeewissen testen - und mit etwas Glück ein faires Überraschungspaket gewinnen.
Die Ausstellung ist während der Öffnungszeiten des Landratsamtes geöffnet. Der Eintritt ist frei.
Kulturförderung im Landkreis Starnberg
Noch bis zum 30. Oktober können Projekte eingereicht werden
Ab sofort können Anträge auf Kulturförderung für das Jahr 2027 beim Landratsamt Starnberg eingereicht werden. Wie das Landratsamt mitteilt, ist dem Antrag ein Projekt- und Finanzierungsplan beizufügen. Die Antragsfrist läuft am 30. Oktober aus. Zu den Förderbedingungen gehört, dass eine Förderung durch den Landkreis nur erfolgen kann, wenn die Veranstaltung einen überörtlichen Charakter hat. Das Antragsformular ist unter www.lkstarnberg.de/kulturfoerderung abrufbar. Gemäß den „Leitlinien zur Kulturförderung des Landkreises Starnberg“ kann der Landkreis das kulturelle Leben in seinem Gebiet, soweit es überörtliche, also nicht nur auf eine einzelne Gemeinde beschränkte kulturelle Bedeutung aufweist, unterstützen. Der Landkreis möchte mit dieser Förderung die lebendige Kunst- und Kulturszene unterstützen sowie die Vielfalt des Kulturlebens erhalten, bereichern und weiterentwickeln. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Empfänger in angemessenem Umfang Eigenmittel einsetzen und die Finanzierung des Projekts gesichert ist. Maßnahmen, die der Förderung der Jugendkultur dienen oder die die Teilnahme von Menschen mit Behinderung ermöglichen, werden bei der Entscheidung über eine Förderung positiv berücksichtigt.
Für Fragen steht Barbara Beck unter 08151/148-77290 oder kultur@lra-starnberg.de zur Verfügung.