Anzeige

Anzeigensonderveröffentlichung

Flugpreis muss angemessenes Handgepäck enthalten

Gericht stärkt Verbraucherrechte im Streit um Zusatzgebühren bei Airlines

Flugpreis muss angemessenes Handgepäck enthalten

Der Streit ums Handgepäck beschäftigt die Gerichte.    Foto: Adobe Stock

Wer in der EU mit dem Flugzeug verreisen möchte, muss aktuell erst einmal seine Taschen und Koffer ausmessen. Airlines erlauben unterschiedliche Höchstmaße und -gewichte für kostenloses Handgepäck. Und wenn das Handgepäck die Vorgaben nur minimal überschreitet, kassieren Fluggesellschaften oft kräftig ab. Die spanische Vueling Airline erlaubt Passagieren im Tarif "Fly Light“ etwa nur die Mitnahme eines einzigen, nicht mehr als 40 x 30 x 20 Zentimeter großen Handgepäcks. Für größeres oder zusätzliches Handgepäck müssen sie extra zahlen. Damit verstößt die Fluggesellschaft gegen EU-Recht, entschied das Oberlandesgericht Hamm nun vorläufig nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Das Urteil erging als Versäumnisurteil, da die Fluglinie nicht fristgerecht auf die Klage reagiert hat. Inzwischen hat Vueling Einspruch eingelegt.

 Das Urteil ist die erste deutsche Gerichtsentscheidung im Rahmen einer Initiative europäischer Verbraucherverbände gegen die Handgepäck-Gebühren von sieben Fluggesellschaften, darunter auch Easyjet, Ryanair und Wizz Air. "Nach EU-Recht sind Fluggesellschaften verpflichtet, angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern“, sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesver-bands. "Dagegen verstoßen viele Fluggesellschaften, indem sie nur Taschen und Rucksäcke im Miniformat ohne Preisaufschlag zulassen. Schon wenn Passagiere zusätzlich noch eine kleine Handtasche in die Kabine mitnehmen wollen, zahlen sie oft drauf."

Mitnahme eines Kabinenkofferns nur gegen Aufpreis

"Das Recht muss praxistauglich werden. Die aktuellen Vorgaben sind zu schwammig, führen zu Chaos, Kostenfallen und zahlreichen Gerichtsverfahren. Im Ticketpreis sollte ein kleines persönliches Gepäckstück plus ein standardisiertes Handgepäck von mindestens 115 Zentimetern Kantenmaß und zehn Kilogramm Gewicht enthalten sein“, so Ramona Pop. Nach den Gepäck-Bestimmungen von Vueling dürfen Passagiere im Tarif "Fly Light“ kostenfrei nur ein einziges Handgepäckstück mit den Maßen von maximal 40 x 30 x 20 Zentimetern mit in die Kabine nehmen und unter dem Vordersitz verstauen. Die Mitnahme eines Kabinenkoffers mit den Maßen bis zu 55 x 40 x 20 Zentimetern und maximal zehn Kilogramm Gewicht kann zum Verstauen im oberen Gepäckfach dazu gebucht werden - aber nur gegen Aufschlag. Bei der Online-Buchung fallen dafür zusätzlich je nach Strecke zehn bis 59 Euro und am Gate sogar 45 bis 79 Euro an. 

Unternehmen aus der Region

Davon gibt es nur wenige Ausnahmen, etwa für Personen, die mit einem Kleinkind reisen. Das Oberlandesgericht Hamm folgte in der Begründung des Versäumnisurteils der Auffassung der Verbraucherzentrale, dass die strittige Handgepäck-Regelung rechtswidrig ist. Handgepäck sei nach europäischem Recht grundsätzlich als unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung von Fluggästen anzusehen. Dafür dürfe kein Zuschlag verlangt werden, sofern Gewicht und Abmessungen vernünftigen Anforderungen entsprechen und die Sicherheitsbestimmungen erfüllen. Dagegen verstoße Vueling Airlines schon deshalb, weil sie nur ein einziges kostenfreies Handgepäckstück zulasse. 

Damit würde bereits das Mitführen von zwei kleinen Gepäckstücken wie einer Handtasche und einer Laptoptasche kostenpflichtig - selbst wenn deren Maße zusammen noch unter den von der Airline genannten Grenzen liegen und sich beides sicher unter dem Vordersitz verstauen ließe. Nach rechtlicher Einschätzung des Gerichts ist es außerdem nicht zulässig, dass Vueling auf seiner Internetseite für den Tarif "Fly Light“ Preise angibt ohne das Zusatzentgelt für einen Kabinenkoffer mit Maßen bis zu 55 x 40 x 20 Zentimetern auszuweisen. Parallel dazu wird auf EU-Ebene über eine Reform der Fluggastrechte verhandelt. Das Europäische Parlament setzt sich dafür ein, dass Passagiere künftig neben einem kleinen persönlichen Gegenstand ein weiteres standardisiertes Handgepäckstück ohne Zusatzkosten mitnehmen dürfen.


Das könnte Sie auch interessieren