So eine Luxus-Winterdaunenjacke ist nicht nur wärmend, sie kann auch ein Statement sein. Doch das kann ganz schnell zum No-Go werden, wenn das teure Stück nach der Reinigung voller Flecken ist.
So erging es einem Münchner. Dieser ging davon aus, die Reinigung habe nicht ordentlich gearbeitet, denn es waren Flecken auf der Jacke, und er verklagte sie auf 1200 Euro Schadensersatz. Doch die Reinigung hatte saubere Gegenargumente. „Nicht waschen, nicht bleichen, kein Wäschetrockner, bügeln, finishen bei ca. 100 °C, keine chemische Reinigung im Lösemittel“ stand auf dem Reinigungsetikett besagter Daunenjacke.
Das Reinigungsunternehmen hielt sich an die Anweisungen und gab an, die Flecken seien durch nicht farbechte - Lederbesätze an der Jacke entstanden. Das Amtsgericht (AG) München beauftragte einen Sachverständigen mit der Prüfung. Dieser kam zu dem Schluss, die Flecken beruhten auf einem „latenten Materialfehler des Lederbesatzes, der im Rahmen des Trocknungsprozesses Farbbestandteile in den sonstigen Jackenstoff abgegeben habe“, wie auf beck-aktuell nachzulesen ist. Der Mann blieb also auf seinem designmäßigen Totalschaden sitzen. Für die Reinigung hingegen war der Fall sauber erledigt. (AG München, Urteil vom 01.04.2025 - 172 C 17342/22)