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Münchner versus Reinigungsunternehmen: Luxus-Winterdaunenjacke mit Macken

Flecken durch nicht farbechte Lederbesätze, strenge Reinigungsvorschriften auf dem Etikett, Sachverständigenprüfung beim Amtsgericht München und Schluss auf einen latenten Materialfehler

Münchner versus Reinigungsunternehmen: Luxus-Winterdaunenjacke mit Macken

Die Reinigungsvorschriften mancher edler Teile können kompliziert sein. Foto: Adobe Stock

So eine Luxus-Winterdaunenjacke ist nicht nur wärmend, sie kann auch ein Statement sein. Doch das kann ganz schnell zum No-Go werden, wenn das teure Stück nach der Reinigung voller Flecken ist.

Unternehmen aus der Region

So erging es einem Münchner. Dieser ging davon aus, die Reinigung habe nicht ordentlich gearbeitet und verklagte sie auf 1200 Euro Schadensersatz. Doch die Reinigung hatte saubere Gegenargumente. „Nicht waschen, nicht bleichen, kein Wäschetrockner, bügeln, finishen bei ca. 100° C, keine chemische Reinigung im Lösemittel“ stand auf dem Reinigungsetikett besagter Daunenjacke. Das Reinigungsunternehmen hielt sich an die Anweisungen und gab an, die Flecken seien durch nicht farbechte Lederbesätze an der Jacke entstanden. Das Amtsgericht (AG) München beauftragte einen Sachverständigen mit der Prüfung. Dieser kam zu dem Schluss, die Flecken beruhten auf einem „latenten Materialfehler des Lederbesatzes, der im Rahmen des Trocknungsprozesses Farbbestandteile in den sonstigen Jackenstoff abgegeben habe“, wie auf beck-aktuell nachzulesen ist. (AG München, Urteil vom 01.04.2025 - 172 C 17342/22)


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