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Punktesammler aufgepasst

Auch ohne Führerschein kann man ab 14 bei regelwidrigem Verhalten einen Eintrag ins Flensburger Strafregister bekommen

Ab 14 Jahren müssen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer mit Punkten in Flensburg rechnen, wenn sie Regeln grob missachten, beispielsweise auch Fußgänger und EScooterfahrer. Für Letztere gilt das Mindestalter von 14 Jahren, doch weder Führerschein noch MofaPrüfbescheinigung sind für diese Gefährte nötig.

Foto: R+V/iStock
Foto: R+V/iStock

Wer im Straßenverkehr sündigt, kann mit Punkten im Flensburger „Fahreigungsregister“ bestraft werden - und das schon im Alter von 14 Jahren. Das gilt unabhängig davon, ob jemand einen Führerschein besitzt. Und: Wer zu viele Punkte hat, erhält unter Umständen später keine Fahrerlaubnis. Punkte im Fahreignungsregister bekommt man bei schweren Verstößen im Straßenverkehr. „Das kann alle treffen - ob im Auto, auf dem Fahrrad oder zu Fuß“, sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. „Wer einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke zu Fuß oder mit dem Fahrrad überquert, muss beispielsweise mit einem Punkt rechnen.

 Dasselbe gilt, wenn jemand auf dem Fahrrad eine rote Ampel überfährt oder mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut erwischt wird.“ Dabei ist es unerheblich, ob jemand einen Führerschein besitzt oder nicht. Das Fahreignungsregister dient der Verkehrserziehung. „Die Punkte in Flensburg können an alle über 14-Jährigen vergeben werden. Denn ab diesem Alter ist man strafmündig“, erklärt R+V-Experte Richter. Für junge Leute, die ihren Führerschein machen möchten, kann das ein großer Nachteil sein. „Punkte erschweren den Antrag auf die Fahrerlaubnis oder blockieren ihn sogar ganz. Das hängt von der Anzahl der Punkte ab“, ergänzt Richter.

Unternehmen aus der Region

Punkte werden nach Ablauf bestimmter Fristen gelöscht. Wer seinen „Punktestand“ nicht kennt, kann beim Kraftfahrt-Bundesamt online unter www.kba.de eine Auskunft beantragen.


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